Ein Meilenstein für die Klimavorsorge in Deutschland
Zum 1. Juli 2024 tritt in Deutschland das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene. Es verankert die Anpassung an die Folgen der Klimakrise erstmals als staatliche Aufgabe im Bundesrecht und legt die Grundlagen für eine strategische Vorsorge aller Verwaltungsebenen.
Mit dem Klimaanpassungsgesetz helfen wir den Menschen vor Ort in den Dörfern und Städten, sich besser auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und Risikovorsorge zu treffen: Stadtgrün spendet Schatten und bringt Kühlung. Schwammstädte nehmen Wasser bei Starkregen auf und speichern es für Dürrezeiten. Für soziale Einrichtungen wie Altenheime, Kitas oder Krankenhäuser werden Hitzeaktionspläne erstellt. Wir brauchen einen guten Hochwasser- und mehr natürlichen Klimaschutz. Für die Risikovorsorge und gezielte Klimaanpassungsmaßnahmen ist es wichtig, klar zu regeln, welche staatliche Ebene wo handeln muss.
Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu entwickeln, regelmäßig zu aktualisieren und umzusetzen. Zukünftig müssen die Folgen der Klimakrise bei Planungen berücksichtigt und lokale Klimaanpassungskonzepte erstellt werden. Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf zunehmende Wetterextreme wie Starkregen und Hitze.
Ziel ist eine flächendeckende Vorsorge in Deutschland gegen die Folgen der globalen Klimaerwärmung. Da die Betroffenheit und die Gegebenheiten regional variieren, liegt ein Schwerpunkt auf der Stärkung passgenauer Klimaanpassung vor Ort. Die Länder werden beauftragt, Anpassungskonzepte mit Maßnahmenplänen für Gemeinden und Kreise erstellen zu lassen. Grundlage hierfür sind Risikoanalysen, die lokale Gegebenheiten berücksichtigen.
Alle Länder müssen zudem eigene Klimaanpassungsstrategien vorlegen und umsetzen. Die bundesweite Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen wird derzeit von den beteiligten Bundesressorts entwickelt und soll voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet werden. Ein weiteres Instrument ist das Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.
Dabei sollen sie auch darauf hinwirken, versiegelte Böden, deren Versiegelung nicht mehr notwendig ist, zu entsiegeln und in ihren natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen, sofern dies erforderlich und zumutbar ist. Das Klimaanpassungsgesetz regelt die Planung und Steuerung von Klimaanpassungsmaßnahmen bundesweit. Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen muss als nächster Schritt gesichert werden. In der Umweltministerkonferenz wird die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz diskutiert, um die Beteiligung des Bundes an dieser langfristigen Aufgabe abzusichern.
Das Bundesumweltministerium unterstützt Länder und Kommunen weiterhin bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA). Die Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zielt darauf ab, die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch nachhaltige kommunale Anpassungskonzepte voranzubringen. Dieses Programm fördert unter anderem den Einsatz von Klimaanpassungsmanager*innen.
Mit der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)“ trägt das BMUV modellhaft dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.
