Naturschutz

Wald-Klima-Paket: Fördermittel für 2023 wieder bewilligt

Die Fördermittel für klimaangepasstes Waldmanagement sind für 2023 wieder bewilligt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt 200 Millionen Euro bereit. Bereits eingereichte Anträge werden nun zügig bearbeitet und ausgezahlt.

Hintergrund und Bedeutung der Fördermittel

Die Fördermittel aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) können ab sofort ohne beihilferechtliche Auflagen bewilligt werden. Für das Jahr 2023 stehen hierfür 200 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits eingereichte Anträge werden nun zügig bearbeitet und ausgezahlt.

Die entsprechende Förderrichtlinie wurde beihilferechtlich freigestellt und die Haushaltsmittel endgültig freigegeben. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt heute, das Inkrafttreten ist für morgen vorgesehen.

Die klimafeste Anpassung der Wälder steht für viele Waldbesitzende ganz weit oben auf der Agenda. Unsere Waldbesitzenden wissen: wer den Wald stark macht, macht starken Klimaschutz. Mit der beihilferechtlichen Freistellung sind nun die letzten Hürden beseitigt, mit denen manche Waldbesitzende noch konfrontiert waren. Unser Wald-Klima-Paket kann jetzt seine volle Wirkung entfalten für mehr Klima- und Biodiversitätsschutz und damit Hektar für Hektar für zukunftsfeste Wälder in ganz Deutschland sorgen.

Das Förderprogramm etabliert eine langfristige Unterstützung zur Finanzierung zusätzlicher Klima- und Biodiversitätsleistungen. Ursprünglich im Jahr 2022 unter De-minimis-Bedingungen gestartet, entfallen diese nun aufgrund des neuen EU-Beihilferechts.

Antragslage und Finanzierung

Die vorliegenden Anträge von kommunalen und privaten Waldbesitzenden aus allen Bundesländern umfassen bereits eine Fläche von über einer Million Hektar und können nun bewilligt werden. Das BMEL unterstützt die Anpassung an den Klimawandel mit diesem Förderprogramm von 2022 bis 2026 mit insgesamt 900 Millionen Euro.

Seit dem Programmstart am 12. November haben mehr als 8.000 Bewirtschaftende privater und kommunaler Wälder Fördermittel für eine Gesamtfläche von etwa 1,18 Millionen Hektar Wald beantragt. Dies entspricht rund 13 Prozent der Fläche des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland.

Die geänderte Förderrichtlinie setzt einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses zur Freigabe der Haushaltsmittel um und ermöglicht die beihilferechtliche Freistellung nach Artikel 46 der Agrarfreistellungs-Verordnung. Mit der heutigen Veröffentlichung der geänderten „Förderrichtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ werden die bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) eingereichten Erst- und Folgeanträge umgehend beschieden und die Auszahlung zügig erfolgen.

Förderanträge können ausschließlich online bei der FNR gestellt werden.

15.05.2023

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