Kritik an Finanzierung und Bürokratie des Renaturierungsgesetzes
Die Waldeigentümer bemängeln, dass wie bereits bei Natura 2000 oder der Ausweisung von FFH-Gebieten hohe Zielmarken mit Vorschriften und Regulierung, jedoch ohne entsprechende Finanzierung, angestrebt werden. Von Trotha prognostiziert ein Scheitern der Umsetzung in der Praxis und betont, dass der Wald durch motivierte Förster und Waldbesitzer zukunftsfest gemacht werde, nicht durch Vorschriften.
Das Renaturierungsgesetz bringe keinen Mehrwert zu den bestehenden Zielen der FFH-Richtlinien. Die EU-Mitgliedstaaten erfüllten mit deren Umsetzung bereits alle international vereinbarten Ziele des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (UNCBD). Konkret kritisieren die Waldbesitzer die zusätzliche Bürokratie durch neue Indikatoren für die Wiederherstellung.
Kritik an Indikatoren und Wahlfreiheit
Ursprünglich sollten drei von fünf Indikatoren ausgewählt werden können. Nun müssen bei NRL-Flächen mindestens sechs von sieben Indikatoren gewählt werden, was die Wahlfreiheit der Waldbesitzer einschränke. Zwei der Indikatoren werden als ideologisch geprägt kritisiert.
Der Indikator „Anteil der Wälder, die von einheimischen Baumarten dominiert werden“ wird angesichts der zunehmenden Inkompatibilität einheimischer Baumarten mit der Klimaerwärmung als Rückschritt betrachtet. Der Indikator „Anteil der Wälder mit ungleichmäßiger Altersstruktur“ ignoriere die Erfordernisse der Wiederbewaldung auf großflächigen Schadflächen.
Ein weiterer Indikator, die „Waldvernetzung“, wird als praxisfern bezeichnet, da deren Umsetzung außerhalb des Einflussbereichs des Forstsektors liege. Ein Wald sei entweder vorhanden oder nicht und könne nicht einfach als Vernetzungsstruktur angelegt werden.
„Es ist jetzt schon absehbar, dass die Umsetzung in der Praxis scheitern wird“, sagte von Trotha: „Der Wald wird durch motivierte Förster und Waldbesitzer zukunftsfest gemacht, nicht durch Vorschriften.“
„Damit wird dem Waldbesitzer in der Konsequenz die Wahlfreiheit genommen“, sagte von Trotha.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs
Das EU-Parlament hatte das EU-Renaturierungsgesetz mit knapper Mehrheit gebilligt. Das Gesetz sieht vor, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen in der EU umzusetzen.