Arbeitgeberpflichten und Verkehrssicherung im Winterdienst
Arbeitgeber sind gemäß § 3 ArbSchG verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf den eigentlichen Arbeitsplatz, sondern auch auf die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände. Einfahrten, Zugänge und Gehwege müssen ebenso sicher sein. Der Weg von oder zur Arbeit beginnt dabei grundsätzlich an der Außentür des Wohngebäudes beziehungsweise des Betriebsgebäudes.
Neben den eigenen Beschäftigten müssen auch betriebsfremde Personen wie Passanten, Besucher, Kunden und Lieferanten das Betriebsgelände unversehrt betreten und verlassen können. Diese Verkehrssicherungspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht auch während Betriebsferien oder an Feiertagen. Bei Verletzungen oder Unfällen drohen dem Unternehmer Haftungsansprüche für Schäden und Schmerzensgeldzahlungen.
Maßnahmen für sichere Verkehrswege
Für die Gewährleistung sicherer Verkehrswege sind verschiedene Maßnahmen erforderlich:
- Räum- und Streuplan: Es muss festgelegt werden, wer wann welche Bereiche auf und vor dem Betriebsgelände räumt und streut. Eingänge, Zufahrten und Gehwege sind in der Regel zwischen 7 und 21 Uhr zu räumen.
- Geeignete Ausrüstung: Beschäftigte sollten mit rutschfesten Schuhen, Handschuhen und reflektierender Kleidung ausgestattet sein. Bei Bedarf kann eine Stirnlampe sinnvoll sein.
- Geeignete Arbeitsmittel: Schaufeln und Schneeschieber müssen rechtzeitig bereitgestellt werden.
- Geeignetes Streumittel: Splitt oder Granulat sind zu bevorzugen. Die Verwendung von Streusalz ist in vielen Kommunen aufgrund seiner schädigenden Wirkung auf Pflanzen und das Grundwasser verboten.
- Ausreichende Beleuchtung: Alle Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.
Unterweisung der Beschäftigten
Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten zum sicheren Arbeitsweg sind wichtig. Diese können folgende Hinweise umfassen:
Für winterfeste Fahrzeuge:
- Winterreifen
- Funktionierende Leuchten und Bremslichter
- Frostschutz
- Eiskratzer für freie Sicht nach allen Seiten
Für Radfahrer:
- Funktionierende Beleuchtung
- Helle Kleidung
- Reflektierende Bänder
Für Fußgänger:
- Rutschfeste Schuhe
Generell gilt für alle Verkehrsteilnehmer, mit Vorsicht zu fahren. Aktionen wie ein kostenloses Angebot für den Funktionscheck der Fahrzeugbeleuchtung oder die Ausgabe von Eiskratzern mit Firmenlogo können die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Professionelle Unterstützung für den Winterdienst
Wenn eigene Mitarbeiter nicht zur Verfügung stehen, kann die Beauftragung eines professionellen Räumdienstes sinnvoll sein, um die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen bei der Beratung zu Unterweisungen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes unterstützen. Dies trägt dazu bei, gut durch den Winter zu kommen und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
