UV-Schutz im Freien wird zunehmend zur Frage der Arbeitssicherheit
Heller Hautkrebs, das sogenannte Plattenepithelkarzinom, ist seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bereits 2018 machte die Erkrankung rund zehn Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle aus. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten und damit dauerhaft UV-Strahlung ausgesetzt sind.
Gerade im Garten- und Landschaftsbau gehören Arbeiten unter freiem Himmel zum Alltag. Damit rückt der konsequente Schutz vor Sonneneinstrahlung stärker in den Fokus von Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge.
UV-Strahlung oft unterschätzt
Ein Risiko besteht nicht nur an heißen Sommertagen. Bereits ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich – ein Wert, der auch im Frühjahr oder an sonnigen Wintertagen erreicht werden kann. Ohne Schutz sollte die direkte Sonneneinstrahlung täglich nicht länger als 15 bis 20 Minuten dauern, abhängig vom individuellen Hauttyp auch deutlich weniger.
Zu den besonders exponierten Berufsgruppen zählen neben Bauarbeitern und Dachdeckern auch Tätigkeiten im Außenbereich unterschiedlichster Branchen. Die dauerhafte Belastung erhöht das Risiko für Hautschäden erheblich.
Das 5-S-Prinzip für den Arbeitsalltag
Für den wirksamen Schutz empfiehlt sich ein klar strukturiertes Vorgehen. Das sogenannte 5-S-Prinzip bündelt die wichtigsten Maßnahmen für den beruflichen Alltag im Freien:
- Schatten suchen beziehungsweise direkte Sonne meiden
- Sonnenschutzkleidung tragen
- Sonnenschutzmittel verwenden
- Sonnenhut nutzen
- Sonnenbrille tragen
Als effektivste Maßnahme gilt das Vermeiden direkter Sonneneinstrahlung. Dies kann durch angepasste Arbeitszeiten oder bauliche Lösungen wie schattenspendende Einrichtungen unterstützt werden. In vielen Fällen ist eine vollständige Vermeidung jedoch nicht praktikabel.
Kombination mehrerer Schutzmaßnahmen entscheidend
Wo Schatten nicht ausreicht, kommt es auf die Kombination weiterer Maßnahmen an. Kleidung reduziert die direkte UV-Belastung der Haut, während unbedeckte Körperstellen konsequent geschützt werden müssen. Empfohlen wird die Verwendung von Sonnenschutzmitteln mit mindestens Lichtschutzfaktor 50.
Für eine ausreichende Wirkung ist die richtige Dosierung entscheidend. Pro Quadratzentimeter Haut sollten etwa 2 mg Sonnenschutz aufgetragen werden. Für Kopf, Hände und Unterarme entspricht dies rund drei Teelöffeln. Die Anwendung sollte etwa 20 Minuten vor Arbeitsbeginn erfolgen und regelmäßig wiederholt werden.
Konsequenter UV-Schutz ist damit ein zentraler Bestandteil moderner Arbeitssicherheit im Garten- und Landschaftsbau und trägt dazu bei, das Risiko berufsbedingter Hauterkrankungen nachhaltig zu reduzieren.
