Teilnahmebedingungen und Fristen für die Bewerbung
Der Titel „Waldhauptstadt“ bietet Kommunen die Möglichkeit, ihre vorbildliche und nachhaltige Waldbewirtschaftung öffentlich darzustellen. Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 30. November 2016 bei der PEFC-Geschäftsstelle einzureichen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme ist eine PEFC-Zertifizierung des kommunalen Waldes, idealerweise über einen längeren Zeitraum.
Besonders gute Chancen auf die Auszeichnung haben Kommunen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Herausragendes Engagement für eine nachhaltige Waldwirtschaft.
- Aktive Beteiligung an der Steigerung des Bekanntheitsgrades von PEFC, beispielsweise durch die Nutzung des Logos oder die Anbringung von PEFC-Waldschildern.
- Berücksichtigung von PEFC-zertifizierten Holz- und Papierprodukten bei der öffentlichen Beschaffung.
Attraktive Vorteile und Unterstützung für die Gewinnerkommune
Die Kommune, die den Titel „PEFC-Waldhauptstadt 2017“ erhält, kann diesen für ihr Stadtmarketing nutzen. In den Bewerbungsunterlagen sollte bereits skizziert werden, welche Maßnahmen oder Aktionen zur Bekanntmachung des Titels im Jahr 2017 geplant sind. PEFC Deutschland stiftet als Preis 1.000 Forstpflanzen nach Wahl für den Stadtwald, die im Rahmen einer öffentlichen Pflanzaktion im Jahr 2017 gesetzt werden sollen.
Zusätzlich unterstützt PEFC Deutschland die Öffentlichkeitsarbeit der Kommune zum Thema „Waldhauptstadt“. Hierfür wird ein Budget von 3.000 € bereitgestellt, das für Aktivitäten zur Bekanntmachung des Titels „PEFC-Waldhauptstadt 2017“ eingesetzt werden kann, beispielsweise für Hinweisschilder an Ortseingängen oder Malwettbewerbe in Schulen. Die formlose Bewerbung kann digital an info@pefc.de oder postalisch an die Geschäftsstelle von PEFC Deutschland e.V., Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart gesendet werden.
