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Zeppelin führt Pfandsystem für Baumaschinenbatterien ein

Zeppelin hat ein Pfandsystem für Batterien von Cat-Baumaschinen und Non-Cat-Batterien eingeführt. Dieses System, das seit dem 23. Februar 2023 in Deutschland gilt, betrifft über 550 Batterietypen und soll die fachgerechte Entsorgung sicherstellen.

Hintergrund und gesetzliche Grundlagen des Pfandsystems

Zeppelin hat ein Pfandsystem für Batterien von Cat-Baumaschinen und Non-Cat-Batterien eingeführt. Dieses System, das seit dem 23. Februar 2023 in Deutschland gilt, betrifft über 550 Batterietypen. Ziel ist es, den gesetzlichen Anforderungen des Batteriegesetzes (BattG) gerecht zu werden und die fachgerechte Entsorgung von Batterien sicherzustellen.

Das Batteriegesetz schreibt eine Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien vor, um die in ihnen enthaltenen Chemikalien wie Quecksilber, Cadmium und Blei vor unsachgemäßer Entsorgung zu schützen. Durch das Pfandsystem sollen Wertstoffe und seltene Erden in den Batterien besser ausgeschöpft und wiederverwertet werden.

Details zum Pfandsystem

Beim Kauf einer neuen Starterbatterie wird ein Pfand von 7,50 Euro netto erhoben, sofern nicht gleichzeitig eine Altbatterie zurückgegeben wird. Dies gilt sowohl für Käufe über den Serviceauftrag als auch für den Ersatzteilverkauf oder das Online-Kundenportal von Zeppelin.

Das Pfand wird erstattet, sobald eine nach Einführung des Systems verkaufte Batterie in einer Zeppelin-Niederlassung zurückgegeben wird.

Zeppelin ist nur verpflichtet, bei Rückgabe einer Altbatterie das Pfand zurückzuerstatten, insofern es beim Kauf auch erhoben wurde. Es ist nicht der Fall, wenn es sich um eine zu alte Batterie handelt oder eben die alte nicht durch eine neue getauscht wird. Somit wird für Altbatterien aus Neumaschinen auch kein Pfand gutgeschrieben, weil wir für die Fahrzeugbatterien beim Neumaschinenverkauf auch kein Pfand erheben.Jörg Glunde, Projektleiter bei Zeppelin im Service

Unabhängig vom Pfandsystem ist Zeppelin verpflichtet, alte Batterien unentgeltlich entgegenzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Batterien gelten als Gefahrgut und müssen entweder persönlich abgegeben oder per Spedition befördert werden.

Rückgabeoptionen und Prozessoptimierung

Für Kunden, die nicht in der Nähe einer Niederlassung ansässig sind, wurde eine Lösung mit regionalen Entsorgern entwickelt. Bei der Rückgabe einer Batterie an einem örtlichen Wertstoffhof oder Giftmobil werden Pfandmarken ausgehändigt. Diese Marken können anschließend in einer Zeppelin-Niederlassung eingelöst werden, woraufhin eine Gutschrift erfolgt.

Durch das Pfand schaffen wir einen nachhaltigen Mehrwert für Fahrzeugbatterien, in dem Wertstoffe weiter nutzbar gemacht werden. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Umwelt. Darüber hinaus kommen wir unserer Informationspflicht gegenüber unseren Kunden nach.Andreas Kritzinger, Zeppelin Produktmanager für Elektronik und Karosserie

Als Vertreiber von Batterien muss Zeppelin jährlich die Mengen der in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen Altbatterien an das Umweltbundesamt melden. Ein Projektteam, bestehend aus Mitarbeitern der Zentralen Serviceorganisation, des Servicevertriebs, des Rechnungswesens, des zentralen Preismanagements und der IT, hat die Prozesse für die Rücknahme und das Pfandsystem entwickelt. Dabei waren Anpassungen im Serviceauftrag notwendig, um die Abwicklung zu automatisieren.

Zukünftig werden alle relevanten Kundenbelege Hinweise zur Batterieentsorgung und Informationen zu den Rückgabebedingungen enthalten, einschließlich der Höhe des Pfandwertes und der Artikelnummer zur Nachverfolgung des Kaufortes.

19.07.2023

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Zeppelin Baumaschinen GmbH

Graf-Zeppelin-Platz 1
85748Garching bei München
Deutschland

Tel.:+49 89 32000-0
Fax:+49 89 32000-111

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