Büroorganisation und Verwaltung, Nutzfahrzeuge

Geänderte Kfz-Steuerbescheide für Nutzfahrzeuge im GaLaBau

Zahlreiche Fahrzeughalter im GaLaBau erhalten geänderte Kfz-Steuerbescheide mit höherer Steuerlast. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Einspruch, besonders bei betrieblicher Nutzung. Eine detaillierte Erläuterung zur günstigeren Besteuerung erfolgt erst im Einspruchsverfahren.

Hintergrund und Auswirkungen der Steueränderung

Aktuell erhalten zahlreiche Fahrzeughalter geänderte Kfz-Steuerbescheide, die eine höhere Steuerlast mit sich bringen. Betroffen sind insbesondere kleine Nutzfahrzeuge, die unter anderem von Bauhandwerkern, Dienstleistern und Gartenbauunternehmen eingesetzt werden.

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, gegen diese Steuerbescheide Einspruch einzulegen, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Kritisiert wird die mangelhafte Informationspolitik der Behörden. Die Betroffenen werden in den geänderten Bescheiden nur knapp über die Rechtsgrundlage und die Einspruchsmöglichkeit informiert. Eine detaillierte Erläuterung, unter welchen Voraussetzungen eine günstigere Besteuerung weiterhin möglich ist, erfolgt erst im Rahmen des Einspruchsverfahrens.

Hintergrund der Steueränderung

Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, wie Pkw besteuert. Ziel dieser Regelung war es, die steuerliche Behandlung von Pick-ups und großen Geländewagen an die von Pkw anzugleichen. Seit Ende 2018 gleicht der Zoll automationsgestützt Daten der Straßenverkehrsbehörden ab. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass eine Besteuerung als Pkw statt als Lkw erfolgt, was eine Erhöhung der Kfz-Steuer zur Folge hat.

Diese Umstellung betrifft auch Bauhandwerker, Dienstleister und Gartenbaubetriebe, die ihre Nutzfahrzeuge primär zur Waren- oder Materialbeförderung nutzen, nun aber die höhere Pkw-Steuer entrichten sollen.

Empfehlungen für Betroffene

Der Bund der Steuerzahler rät zum Einspruch gegen den Steuerbescheid, wenn das Fahrzeug fälschlicherweise als Pkw besteuert wird. Dem Einspruch sollten direkt Bilder des Fahrzeuginnenraums beigefügt werden. Diese sollen dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche.

Verfügt das Fahrzeug über nicht mehr als drei Sitzplätze, kann alternativ eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Hierfür ist jedoch ein TÜV-Gutachten erforderlich, was diesen Weg aufwendiger und kostspieliger gestaltet.

31.01.2019

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