Stärkung des Umwelt- und Naturschutzes durch den Bundeshaushalt 2022
Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2022 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beschlossen. Dieser Beschluss stärkt den Umwelt- und Verbraucherschutz, wobei ein Schwerpunkt auf dem Naturschutz liegt.
Angesichts der weltweiten Klimakrise und des Artenaussterbens ist es notwendig, den Umwelt- und Naturschutz finanziell zu stärken. Ambitionierter Umweltschutz ist eine Investition in die Zukunft, sichert unsere Lebensgrundlagen und zahlt sich für uns und kommende Generationen aus: Wir reduzieren damit als Gesellschaft unsere Anfälligkeit für die Folgen der Klimakrise, stärken gesunde Ökosysteme, schonen Ressourcen und gehen gegen die Verschmutzung von Wasser, Böden und der Luft vor. Jeder Euro für Natur- und Umweltschutz rentiert sich mehrfach. Diesem Gedanken entspricht der Haushalt 2022, wofür ich sehr dankbar bin.
Der Haushalt des BMUV umfasst ein Volumen von rund 2,2 Milliarden Euro. Zusätzliche Mittel sind für wesentliche Bereiche des Umwelt- und Verbraucherschutzes vorgesehen, darunter Natur-, Meeres- und Artenschutz.
Ergänzend dazu werden Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), dem zukünftigen Klima- und Transformationsfonds, vom BMUV verwaltet. Dies ermöglicht die Umsetzung zentraler Vorhaben der Koalitionsvereinbarung, insbesondere des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Für dieses Programm sind im EKF 2022 erstmals Mittel veranschlagt. Ziel ist die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Auen sowie der Erhalt und Schutz von Wäldern, Böden und Gewässern, einschließlich der Meeresgewässer. Bis 2026 stehen dem BMUV hierfür vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Auch für den Schutz der Meere wurden zusätzliche Gelder bereitgestellt. Das BMUV wird damit ein Sofortprogramm für Munitionsaltlasten finanzieren, um das Problem der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee anzugehen. Zudem werden investive Projekte von Wattenmeerzentren unterstützt. Für diese Aufgaben sind im Haushalt 2022 zusätzliche Ausgaben in Höhe von einer Million Euro vorgesehen.
Ein Artenhilfsprogramm des BMUV soll vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Arten ergreifen, die durch die Erzeugung erneuerbarer Energien betroffen sind. Hierfür sind im neu geschaffenen Bundesnaturschutzfonds erstmals Ausgaben in Höhe von 1,4 Millionen Euro eingeplant.
Weitere 4,5 Millionen Euro stehen für ein Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ und ein Programm zur Stärkung der Resilienz von ver- und überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern bereit. Obwohl der Mittelansatz für das BMUV insgesamt geringer ausfällt als im Jahr 2021, spiegelt der Haushalt 2022 den geänderten Ressortzuschnitt ohne Klimabereich wider. Die Mittel für den Klimaschutz wurden in die Haushalte des Bundeswirtschafts- und Klimaministeriums (BMWK) und des Auswärtigen Amtes (AA) verlagert. Das BMUV erhält entsprechend seiner neuen Zuständigkeit die Mittel für den Bereich Verbraucherschutz.
Der Haushalt tritt nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Bundesrat im Sommer rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
