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ZVG begrüßt Abstimmungsergebnis des Europaparlamentes zu Xylella fastidiosa

Der ZVG begrüßt die Ablehnung von Änderungsanträgen im Europaparlament bezüglich Xylella fastidiosa. Ein geschlossenes Importsystem für Pflanzen hätte negative Folgen für den Gartenbau und würde bürokratischen Aufwand sowie den Verlust von Absatzmärkten bedeuten.

Hintergrund der Abstimmung und ZVG-Position

Das Europäische Parlament hat am 20. Mai 2015 in Straßburg über eine Entschließung zum Auftreten des Bakteriums Xylella fastidiosa in Apulien, Italien, abgestimmt.

Im Vorfeld der Abstimmung wurden von italienischen Abgeordneten Änderungsanträge zur Entschließung eingebracht. Diese forderten im Kontext des diskutierten Kommissionsvorschlags zu Pflanzenschutzmaßnahmen ein vollständig geschlossenes Importsystem für die EU. Die Abstimmung über diese Änderungsanträge war knapp.

Ablehnung der Änderungsanträge

Die Anträge wurden mit einer Mehrheit von nur 20 Stimmen abgelehnt. Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt diese Ablehnung. Der endgültige Entschließungstext enthält nun keine Verweise mehr auf eine Änderung der EU-Importstrategie oder die Verordnung zu Pflanzenschutzmaßnahmen.

Stattdessen fordert der Text, wie vom ZVG vorgeschlagen, eine Überprüfung der Umsetzung der geltenden Bestimmungen durch die nationalen Behörden. Der ZVG hatte sich mehrfach an deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt, um auf die Bedeutung der Diskussion zur EU-Importstrategie hinzuweisen.

Ein vollständig geschlossenes Importsystem für Pflanzen in die EU hätte erhebliche Handelsbeschränkungen zur Folge. Dies würde sich negativ auf deutsche Gartenbaubetriebe auswirken, die auch in Drittstaaten außerhalb der EU nach hohen Standards produzieren. Ein solches System würde zudem aufwendige Risikoanalysen für alle Pflanzenprodukte erfordern.

Dieser bürokratische Aufwand wäre von den Behörden der Mitgliedstaaten kaum zu bewältigen. Des Weiteren wäre zu erwarten, dass der Sektor durch ein solches System Absatzmärkte in Drittstaaten verlieren würde. Dies könnte durch „Vergeltungsmaßnahmen“ von Drittstaaten geschehen, die dann nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in die EU importieren dürften. Dies würde zu neuen nicht-tarifären Handelshemmnissen und dem möglichen Verlust zahlreicher Absatzmärkte für europäische Produzenten führen.

27.05.2015

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