Gartenbau-Berufsgenossenschaft blickt zum Jubiläum auf Reformen und Zukunft
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft hat ihr 100-jähriges Bestehen mit einem Festakt in der Hauptverwaltung in Kassel gefeiert. Vertreter aus Politik, Berufsstand und Selbstverwaltung würdigten am 19. Juni 2012 die Entwicklung der berufsständischen Unfallversicherung und richteten zugleich den Blick auf die bevorstehenden Reformen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Peter Bleser, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), hob in seiner Ansprache hervor, dass die Erfahrungen und Stärken des Gartenbaus auch künftig eine wichtige Rolle spielen sollen. Der neu entstehende Bundesträger für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sei aus seiner Sicht die passende Antwort auf den Strukturwandel und zugleich ein Beitrag zum Erhalt des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems.
Berufsstand unterstützt Reformkurs
Vertreter des Berufsstandes betonten in ihren Grußworten die langjährige Verbundenheit mit der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Gleichzeitig signalisierten sie Unterstützung für die anstehenden Reformen im agrarsozialen Sicherungssystem.
Auch Vorstandsvorsitzender Jürgen Mertz unterstrich die Bereitschaft des Berufsstandes, die Veränderungen mitzutragen. Frank Viebranz, Vorsitzender der Vertreterversammlung, verwies darauf, dass die versicherten Mitglieder und Arbeitnehmer auch im künftigen Bundesträger eine praxisnahe Umsetzung der gesetzlichen Regelungen erwarten. Dies gelte insbesondere für die Präventionsarbeit in der Unfallversicherung, die auch für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau von Bedeutung ist.
Beschluss zur Gründung fiel 1912
Die Grundlage für die eigenständige berufsständische Unfallversicherung wurde am 19. Oktober 1912 geschaffen. Damals fasste der Bundesrat den Beschluss zur Gründung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zum 1. Januar 1913.
Versichert wurden seitdem die zuvor bei regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erfassten gärtnerischen Urproduktionsbetriebe, gärtnerische Dienstleister sowie kommunale gärtnerische Einrichtungen und Friedhöfe. Trotz der Eigenständigkeit blieb die Gartenbau-Berufsgenossenschaft Teil des agrarsozialen Sicherungssystems.
Mit der Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung endet Anfang 2013 die hundertjährige Selbstständigkeit der Einrichtung. Künftig werden die Gärtner gemeinsam mit den Landwirten im neuen Bundesträger, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, organisiert.
