100 Jahr Gartenbau-Berufsgenossenschaft
20.06.2012
In diesem Jahr feiert die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ihr 100. Jubiläum. Mit einem Festakt am 19. Juni 2012 in der Hauptverwaltung in Kassel beging die Selbstverwaltung das Ereignis zusammen mit Beschäftigten und vielen Gästen.
Einer davon, Peter Bleser, Staatssekretär im BMELV, betonte in seiner Rede, dass gerade bei solch einem Anlass, der Blick nach vorne gerichtet sein müsse. Er selbst sehe für die landwirtschaftliche Sozialversicherung positiv in die Zukunft. Stärken und Erfahrungen des Gartenbaus sollen im neu zu errichtenden Bundesträger für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau genutzt werden; der Bundesträger sei die richtige Antwort auf den Strukturwandel und für die Erhaltung des eigenständigen Sicherungssystems in der Landwirtschaft.
Zuvor hatten in ihren Grußworten mehrere Vertreter des Berufsstandes ihre über lange Jahre hinweg gewachsene Verbundenheit mit der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zum Ausdruck gebracht, aber auch, dass sich die Gärtner und Gärtnerinnen den anstehenden, notwendigen Reformen des agrarsozialen Sicherungssystems nicht verschließen werden. Dies unterstrich auch Vorstandsvorsitzender Jürgen Mertz in seiner Rede. Frank Viebranz, Vorsitzender der Vertreterversammlung, konkretisierte in seinem Grußwort diese Aussage und führte aus, dass die bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft versicherten Mitglieder und Arbeitnehmer auch vom zukünftigen Bundesträger für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowohl im Bereich der Präventionsarbeit in der Unfallversicherung als auch in allen anderen Bereichen eine versichertennahe Umsetzung der im Gesetzgebungsverfahren beschlossenen Regelungen erwarten.
Am 19. Oktober 1912 wurde vom damaligen Bundesrat der Beschluss zur Gründung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft ab 1. Januar 1913 gefasst. Seither waren die bis dahin bei den regionalen landwirtschaftlichen BGen versicherten gärtnerischen Urproduktionsbetriebe, die gärtnerischen Dienstleister und die kommunalen gärtnerischen Einrichtungen sowie die Friedhöfe in einer eigenen berufsständischen Unfallversicherung, der Gartenbau- Berufsgenossenschaft, zu versichern. Im Verbund mit den regionalen landwirtschaftlichen Trägern zählte die Gartenbau-Berufsgenossenschaft allerdings auch weiterhin zum agrarsozialen Sicherungssystem. Aufgrund der Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden die Gärtner ab Januar 2013 nach 100 Jahren Selbständigkeit wieder mit den Landwirten in einem Bundesträger, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, vereint.