Bedeutung und Entwicklung des Gesetzes im Wandel der Zeit
Der Schutz der Natur ist eine überragende Staatsaufgabe. Es geht um die Sicherung unserer Lebensgrundlagen und damit um fundamentale Zukunftssicherung.
betonte Flasbarth. Die Bedeutung des Naturschutzrechts sei heute angesichts von Bevölkerungswachstum, Wohlstand und Klimawandel unverändert hoch. Flasbarth hob hervor, dass Unterstützung gegen Versuche zur Schwächung des Naturschutzes notwendig sei. In diesem Zusammenhang sei die Ausweitung des Verbandsklagerechts, das seit 2002 im Naturschutzgesetz verankert ist, durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz seit 2006 auf weitere Bereiche des Umweltrechts positiv zu bewerten.
Das heutige Bundesnaturschutzgesetz löste 1976 das Reichsnaturschutzgesetz ab. Die Initiative zur Neugestaltung ging maßgeblich von BBN, DNR und DRL aus, die im Auftrag des damaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz, Prof. Bernhard Grzimek, einen Entwurf erarbeiteten. Die zunehmende Umweltverschmutzung und die erstarkende Industrie hatten das öffentliche und politische Interesse an einer stärkeren rechtlichen Regelung des Natur- und Umweltschutzes verstärkt. Ein erster wichtiger Schritt war das Umweltprogramm der Bundesregierung im Jahr 1971, das zur Verabschiedung des BNatSchG führte.
Neuerungen und internationale Relevanz des BNatSchG
Das Gesetz führte entscheidende Neuerungen ein. Dazu gehören planerische Instrumente für einen vorsorgenden Naturschutz, Vorgaben zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Mitwirkung von Verbänden, die 2002 das Verbandsklagerecht erhielten. Die Naturschutzgesetze der Bundesländer mussten an die neuen Regelungen angepasst werden. Durch umfangreiche Novellierungen und die Umsetzung europäischer Vorgaben hat sich das Gesetz zu einem umfassenden Rechtssystem entwickelt, das auch international als beispielgebend gilt. Das Völker- und Europarecht bleibt dabei ein wesentlicher Motor für die weitere Rechtsentwicklung.
