Naturschutz

Bund und Länder bekräftigen Schutz des Grünen Bandes

Bund und Länder haben sich zum dauerhaften Schutz des Grünen Bandes und zur Weiterentwicklung des Biotopverbunds bekannt. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung des Bundesumweltministeriums und der neun Anrainerländer hervor.

Einzigartiges Naturerbe: Das Grüne Band als Biotopverbund

Der ehemalige innerdeutsche Grenzstreifen, der einst als Todesstreifen bekannt war, hat sich in den letzten 30 Jahren zu einem wertvollen Biotopverbund entwickelt. Er dient nicht nur als Ort der Erinnerungskultur, sondern auch als bedeutendes Naturgebiet.

Einer der herausragenden Naturschätze, die uns die friedliche Revolution geschenkt hat, ist das Grüne Band auf dem ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen. Das Grüne Band ist nicht nur ein bedeutender Ort der Erinnerungskultur, sondern auch ein wertvolles Stück Natur in Deutschland, das Menschen, Landschaften und Biotope miteinander verbindet. Dieser Streifen hat den Rang eines Nationalen Naturmonuments verdient. Da bin ich mir mit allen Anrainerländern einig.

Die Erklärung zum durchgängigen Schutz des Grünen Bandes wurde vom Bundesumweltministerium gemeinsam mit den Umweltministerien der Länder Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen unterzeichnet. Thüringen und Sachsen-Anhalt haben ihre Anteile am Grünen Band bereits unter einheitlichen Schutz gestellt. Die anderen Bundesländer planen, diesem Beispiel zu folgen und erste Schritte noch im Jubiläumsjahr einzuleiten.

Zur Förderung der weiteren Entwicklung am Grünen Band hat das Bundesumweltministerium einen gesonderten Förderaufruf im Rahmen der Bundesförderung Naturschutz „chance.natur“ gestartet. Engagierte können Ideen einreichen und sich für eine Förderung aus dem mit jährlich 14 Millionen Euro ausgestatteten Bundesprogramm bewerben.

Mit unserem Engagement für das Grüne Band in Deutschland wollen wir auch einen Anstoß geben, die Zusammenarbeit am Grünen Band Europa weiter auszubauen. Denn: Natur kennt keine Grenzen. Das ist die Botschaft, die von diesem Naturmonument nicht nur national, sondern auch in Europa ausgehen sollte.

Die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR und die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 gaben einen wichtigen Impuls für den Naturschutz. Die Entscheidung der letzten DDR-Regierung im September 1990, mit einem „Nationalparkprogramm“ umfangreiche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, trug maßgeblich zur Sicherung wertvoller Naturflächen bei. Nach der Wiedervereinigung wurden bundesweit sechs weitere Nationalparks und die Mehrzahl der heutigen Biosphärenreservate ausgewiesen.

In Deutschland gibt es heute 138 Großschutzgebiete, darunter 16 Nationalparks, 18 Biosphärenreservate und 104 Naturparks. Davon befinden sich 7 Nationalparks, 10 Biosphärenreservate und 31 Naturparks in den neuen Ländern. Zudem wurde das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 in Deutschland gemeinsam von neuen und alten Ländern errichtet.

Rund ein Drittel der gesamten Landesfläche in Deutschland steht heute unter Schutz.

Die friedliche Revolution vor 30 Jahren hat einen wichtigen Anstoß für mehr Umwelt- und Naturschutz im geeinten Deutschland gegeben. Auch für die Natur war die Wiedervereinigung ein großer Gewinn: wegen der herausragenden Naturschätze, die durch das Nationalparkprogramm der letzten DDR-Regierung unter Schutz gestellt wurden, aber vor allem auch wegen der Menschen, die so viel Schwung in die gesamtdeutsche Natur- und Umweltschutzbewegung eingebracht haben.

21.09.2020

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