Naturschutz

Naturschutz und Energiewende: Die Erfurter Positionen

Der 31. Deutsche Naturschutztag in Erfurt endete mit den „Erfurter Positionen“, die Forderungen von Fachleuten zur Energiewende zusammenfassen. Diese betonen die Notwendigkeit, biologische Vielfalt und Naturhaushalt zu berücksichtigen, um eine nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten.

Forderungen für eine naturverträgliche Energiewende

Der 31. Deutsche Naturschutztag (DNT) in Erfurt endete mit der Verabschiedung der „Erfurter Positionen“. Diese fassen die Forderungen von rund 700 Fachleuten des Deutschen Naturschutzes zusammen, die sich den Herausforderungen der Energiewende stellen. Die Energiewende und der damit verbundene Ausbau der Leitungsnetze werden voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Schutzgüter wie die Biologische Vielfalt, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild haben.

Der DNT bot eine Plattform, um die Auswirkungen der Energiewende auf den Naturschutz zu diskutieren und die Positionen der Naturschutzvertreter zu präzisieren. Die zentrale Erkenntnis ist, dass die Energiewende nur dann erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden kann, wenn die biologische Vielfalt berücksichtigt wird. Natürliche Lebensgrundlagen sind essenziell für menschliches Wirtschaften und gesellschaftliche Entwicklungen. Daher müssen Fachthemen kontinuierlich in Entscheidungsprozesse integriert werden.

Der DNT unterstützt die Energiewende aktiv und appelliert an Politik sowie gesellschaftspolitische Akteure, sich einzubringen und die formulierten Forderungen zum Erhalt von Natur und Landschaft zu unterstützen.

Nachhaltiger Ausbau der Infrastruktur

Der DNT fordert, den Um- und Ausbau des Stromnetzes sowie der zugehörigen Infrastrukturbauten wie Umspannwerke und Speicheranlagen auf das notwendige Maß zu beschränken. Dabei soll dem Prinzip „Ausbau vor Neubau“ gefolgt werden. Die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung bewährter Methoden und Standards ist wünschenswert, darf jedoch nicht zu Lasten der fachlichen Qualität oder einer Absenkung der Schutznormen gehen. Für die räumliche Steuerung sollen die Instrumente der Landschaftsplanung und Raumordnung verstärkt und flexibel eingesetzt werden.

Erhalt des Naturschutz- und Verfahrensrechts

Das bestehende Naturschutzrecht soll weiterhin einheitlich für alle Vorhabensarten angewendet werden. Eine Abwägung der Belange im Einzelfall ist notwendig, um sachgerechte Ergebnisse zu erzielen. Auch bei Vorhaben der Energiewende müssen naturverträgliche Alternativen geprüft und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen ergriffen werden. Eine Aufweichung des Naturschutzrechts würde Verfahrensabläufe verlängern, Planungssicherheit verhindern, Akzeptanzprobleme vergrößern und könnte gegen Europarecht verstoßen.

Bürgerbeteiligung und Landschaftsschutz

Der DNT fordert eine offene Kommunikation darüber, dass der Umbau des Energieversorgungssystems mit weitreichenden Veränderungen in der Landschaft und erheblichen Kosten verbunden ist. Die Öffentlichkeit und Naturschutzvereinigungen sollen frühzeitig und umfassend in Zulassungsverfahren und politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Die Akzeptanzbildung ist für das Gelingen der Energiewende essenziell. Eine Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle zur Verfahrensbeschleunigung wird abgelehnt.

Bei der Abwägung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen müssen die großräumigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft umfassend berücksichtigt werden. Der Ausbau soll durch eine vorausschauende Landschafts- und Raumplanung natur- und landschaftsverträglich gestaltet werden. Anlagen regenerativer Energieerzeugung müssen so in die Landschaft integriert werden, dass deren Erholungs- und Erlebnisfunktion nicht gemindert wird. Sensible Landschaften sind von störenden Anlagen und Nutzungen freizuhalten.

Naturverträgliche Biomasseproduktion und Gewässerschutz

Angesichts absehbarer Konflikte und Akzeptanzprobleme fordert der DNT hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Naturverträglichkeit der Erzeugung und Nutzung von Bioenergie. Dazu gehören die Vermeidung der Beeinträchtigung wertvoller Ökosysteme, das Unterlassen des Anbaus von Energiepflanzen auf organischen Böden und die Beachtung des Artenschutzes. Soziale Kriterien und die Ernährungssicherheit sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Nutzung von Reststoffen wie Landschaftspflegematerial und Wirtschaftsdünger zur Energieerzeugung sowie eine vorrangige stoffliche und nachfolgende energetische Verwertung (Kaskadennutzung) sollen verstärkt werden.

Weitere Eingriffe in Gewässer durch den Neu- und Ausbau der Wasserkraft sollen unterbleiben. Noch frei fließende Gewässerstrecken sind von Wasserkraftnutzung freizuhalten. Bestehende Wasserkraftanlagen sollen ökologisch aufgewertet werden. Vergütungsregelungen für den Umbau von Wasserkraftanlagen müssen umgehend an klare und dauerhaft nachprüfbare ökologische Bedingungen geknüpft werden.

Windkraft und Schutzgebiete

Zur Konfliktminderung bei der Windkraftnutzung fordert der DNT eine sorgfältige Standortwahl. Bedeutende Brut-, Fortpflanzungs- und Rastgebiete sowie Zugrouten störungsempfindlicher und kollisionsgefährdeter Arten sind in ausreichendem Umkreis von Windkraftanlagen freizuhalten. Die Einhaltung der von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten empfohlenen Abstände wird als fachlich sinnvoll erachtet, da sie verfahrensvereinfachend, kostensparend und akzeptanzfördernd wirkt. Natürliche und naturnahe Wälder oder solche, die ein harmonisches Landschaftsbild prägen, müssen von Windkraftanlagen freigehalten werden.

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 soll gestärkt werden. Die gemeldeten Natura 2000-Gebiete sind zügig zu einem funktionsfähigen Netz zu verknüpfen, insbesondere durch die Entwicklung und rechtliche Sicherung eines länderübergreifenden Biotopverbundsystems. Durch fachlich fundierte Managementpläne und deren konsequente Umsetzung soll der Anteil der Arten und Lebensraumtypen mit günstigem Erhaltungszustand deutlich erhöht werden. Hierfür sind spezifische Finanzierungsinstrumente zu schaffen. Negative Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete durch den vermehrten Anbau von Energiepflanzen sind auszuschließen. Diese Gebiete sollen zudem frei von Windkraft- und Solaranlagen sowie dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen bleiben.

Naturkapital und Wildnisentwicklung

Der DNT fordert, die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen in ihrer gesamten Breite stärker in ökonomische Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Privaten einzubeziehen. Finanzielle Anreize, wie der Landschaftspflegebonus im EEG, tragen zu einer naturverträglichen Landnutzung und zum Erhalt des Naturkapitals und der Ökosystemleistungen bei. Alle umweltschädlichen Subventionen sind einzustellen.

Die in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossenen Ziele der Bundesregierung hinsichtlich der natürlichen Entwicklung von Ökosystemen sollen rasch und konsequent umgesetzt werden. Neben bestehenden Nationalparks und Kerngebieten von Biosphärenreservaten sollen weitere Gebiete entsprechend entwickelt werden. Hierfür kommen vor allem Waldflächen der öffentlichen Hand und des Nationalen Naturerbes, Auen und Fließgewässer, Moorlandschaften, großflächige ehemalige Truppenübungsplätze und Abbaugebiete in Frage. Der relativ geringe Flächenbedarf führt zu einer verkraftbaren Verminderung des Holzangebotes. Durch Öffentlichkeitsarbeit soll die Bedeutung von Wildnis in der Bevölkerung gesteigert werden. Die Ausweisung neuer Nationalparks ist hierfür geboten.

22.09.2012

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