Bewährte Hilfsprogramme sichern Lebensräume und Arten
Der Schutz der Artenvielfalt ist ein zentrales Anliegen der bayerischen Politik. Dies betonte Umweltminister Dr. Marcel Huber anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März. Ziel sei es, die bayerische Landschaft und Heimat mit ihrem natürlichen Reichtum für kommende Generationen zu bewahren.
Bis zum Jahr 2020 soll europaweit der Rückgang wild lebender Tiere, Pflanzen und Pilze gestoppt werden. Allein im Jahr 2011 investierte Bayern 800.000 Euro in Artenhilfsprogramme. Diese Maßnahmen unterstützten bedrohte Arten wie See-, Fisch- und Steinadler, Wanderfalke, Weißstorch, Kranich, Schwarzstorch und Uhu.
Auch zahlreiche Pflanzen profitierten von diesen Programmen, darunter der Böhmische Enzian, das Bayerische Löffelkraut, das Bodensee-Vergissmeinnicht und die Hohenesters Mehlbeere.
Viele Arten, die in Bayern akut bedroht oder teils sogar schon verschwunden waren, haben heute wieder eine Chance. Dazu haben die Artenhilfsprogramme entscheidend beigetragen.
Insgesamt investiert der Freistaat Bayern, auch mit Unterstützung der Europäischen Union, jährlich rund 50 Millionen Euro in den Erhalt der biologischen Vielfalt.
Vertragsnaturschutz und Moorrenaturierung als Kerninstrumente für den Artenschutz
Mit 40 Millionen Euro jährlich sind der Vertragsnaturschutz und das Landschaftspflegeprogramm die wichtigsten Instrumente. Über den Vertragsnaturschutz erhalten Land- und Forstwirte eine angemessene Entschädigung für aufwendige Maßnahmen zum Erhalt natürlicher Lebensräume. Der Minister dankte zudem den ehrenamtlichen Helfern in Verbänden und Vereinen für ihren Beitrag.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bewahrung natürlicher Lebensräume. Die Staatsregierung hat hierfür ein Programm zur Moorrenaturierung aufgelegt und im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt.
Moore sind Klima- und Artenschützer: Sie binden CO2 und sind Lebensraum hochspezialisierter und gefährdeter Arten wie der Arktischen Smaragdlibelle.
Der Tag des Artenschutzes erinnert daran, dass das Naturschutzrecht die Grundlage aller Schutzbemühungen bildet. Es regelt, welche Arten unter strengem Schutz stehen und wie der Artenschutz bei Veränderungen in Natur und Landschaft zu berücksichtigen ist. Das Bayerische Naturschutzgesetz wurde im vergangenen Jahr entsprechend angepasst.