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46,5 Millionen Euro Frosthilfen für Obst- und Weinbau

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden unterzeichnet. Damit werden EU-Krisenhilfen in Höhe von 46,5 Millionen Euro an betroffene Obst- und Weinbaubetriebe ausgezahlt, die von Spätfrösten im April betroffen waren.

Grundlage für EU-Krisenhilfen geschaffen

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft hat die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet. Damit wird die Grundlage geschaffen, um EU-Krisenhilfen in Höhe von 46,5 Millionen Euro an betroffene Obst- und Weinbaubetriebe auszuzahlen. Diese Maßnahme reagiert auf die Spätfröste im April.

Während im April Obstbäume in voller Blüte standen und Weinreben austrieben, hat eine beispiellose Frostwelle vielerorts ganze Ernteaussichten zunichtegemacht. Dass die EU-Kommission die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe – im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn – nicht in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war für mich nicht akzeptabel. Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Deshalb habe ich mich in Brüssel erfolgreich dafür starkgemacht, dass es auch für unsere deutschen Obst- und Weinerzeugerinnen und -erzeuger Frosthilfen gibt. Mit unserer Verordnung ist der Weg frei, damit die Länder die Hilfen nun schnell an die betroffenen Betriebe auszahlen können.

Antragsverfahren und Voraussetzungen

Die Verordnung soll noch im November in Kraft treten. Anträge können dann bis zum 8. Januar 2024 bei den zuständigen Landesstellen eingereicht werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt.

Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt, um die europäischen Mittel bestmöglich auszuschöpfen. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Auszahlung der Hilfen durch die Länder ist bis zum 30. April 2025 vorgesehen.

Kumulation und Schadensausmaß

Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, und eine Überkompensation der Schäden ist auszuschließen.

Die Spätfröste im April haben besonders in Ost- und Süddeutschland erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau verursacht. Die Bundesländer beziffern die Gesamtschäden auf rund 286 Millionen Euro. Im Obstanbau liegen die Ertragsausfälle je nach Kultur und Standort zwischen 20 und 100 Prozent, insbesondere bei Kernobst, Steinobst und Beerenobst. Im Weinanbau bewegen sich die Schäden zwischen 30 und 100 Prozent.

13.11.2024

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