Die Bedeutung des Bodenschutzes auf europäischer Ebene
Die Aktionsplattform Bodenschutz fordert, die EU-Bodenschutzrichtlinie im Ministerrat nicht abzulehnen. Stattdessen soll konstruktiv an einem gemeinsamen Rahmen für die Erhaltung, den Schutz und die Wiederherstellung von Böden in Europa gearbeitet werden.
Professor Hubert Wiggering vom ZALF Müncheberg, Sprecher der Aktionsplattform Bodenschutz, betont die Bedeutung des Bodenschutzes auf europäischer Ebene. Besonders im Hinblick auf den Klimaschutz sei dies eine große Herausforderung. Es gelte, weitere Vermeidungsanstrengungen zu unternehmen und adäquate Adaptationsstrategien bereitzuhalten.
Bodenschutz ist auf europäischer Ebene wichtig und insbesondere in Hinblick auf den Klimaschutz eine große Herausforderung. Zunächst gilt es bei einem Klimawandel weitere Vermeidungsanstrengungen zu unternehmen, aber auch die adäquaten Adaptationsstrategien bereitzuhalten.
Böden können im Kontext der Klimaschutzdebatte eine wichtige Rolle spielen. Unter entsprechenden Bewirtschaftungsformen sind sie in der Lage, erhebliche Mengen Kohlenstoff zu binden. Damit fungieren sie als bedeutende Ausgleichskörper im globalen Kohlendioxid-Haushalt. Als sogenannte Senken tragen Böden zur Minderung des CO2-Anstiegs in der Atmosphäre und somit zur Reduzierung der globalen Erwärmung bei.
Eine Verknüpfung von Klima- und Bodenschutz ist daher dringend erforderlich. Eine Ablehnung der EU-Bodenschutzrichtlinie würde jedoch einen Stillstand bedeuten, da europaweit keine einheitlichen Maßstäbe für den Bodenschutz angesetzt würden.
Hintergrund der Richtlinie
Die Europäische Kommission legte bereits am 22. September 2006 einen Vorschlag für eine Europäische Bodenschutzstrategie vor, inklusive des Entwurfs einer Rahmenrichtlinie. Im März dieses Jahres plädierte Bundesumweltminister Gabriel im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer dafür, den Bodenschutz auf europäischer Ebene voranzubringen.
Am 14. November 2007 stimmte das Europäische Parlament dem Entwurf in erster Lesung mit Änderungen zu. Die portugiesische EU-Präsidentschaft strebt auf der EU-Ministerratstagung am 20. Dezember 2007 eine politische Einigung über die Rahmenrichtlinie an, basierend auf Kompromissvorschlägen der Ratsarbeitsgruppe Umwelt.
Aus Diplomatenkreisen wurde bekannt, dass die Bundesregierung beabsichtigt, auf der Ratssitzung gegen die Bodenrahmenrichtlinie zu stimmen. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass die Initiative zur besseren Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen auf EU-Ebene 1998 wesentlich von Deutschland und der damaligen Bundesumweltministerin Merkel ausging. Die Bundesregierung folgt damit den Beschlüssen des Bundesrates und der ablehnenden Stellungnahme des Bauernverbandes.
Subsidiaritätsprinzip und Bodenschutzstandards
Die Bundesregierung konterkariert ihre eigene Initiative unter anderem mit dem Argument, das Subsidiaritätsprinzip lasse eine Bodenrahmenrichtlinie nicht zu. Die Aktionsplattform Bodenschutz erkennt die Notwendigkeit der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips an, sieht darin jedoch kein Argument für eine grundsätzliche Ablehnung. Es müsse konstruktiv daran gearbeitet werden, auch unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips einen Gewinn für den Bodenschutz auf europäischer Ebene zu erzielen.
Europäische Bodenschutzstandards sind sowohl aus umwelt- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen sinnvoll. Da nur wenige Mitgliedsstaaten über spezifische Bodenschutzvorschriften verfügen, ist eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in Europa notwendig. Dies betrifft die landwirtschaftliche Produktion sowie die Standards und Kosten für die Altlastensanierung. Wesentliche Anliegen der nach Ende der Ratspräsidentschaft entwickelten deutschen Position wurden bereits berücksichtigt.
Die im aktuellen Kompromissvorschlag der portugiesischen Ratspräsidentschaft vorgesehenen Regelungen führen nicht zu gravierenden Änderungen des geltenden deutschen Bodenschutzrechts. Eine Veranstaltung der Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes zum Internationalen Tag des Bodens am 5. Dezember zeigte, dass Deutschland in diesem Bereich gut aufgestellt ist. Statt die unter Beteiligung vieler Bodenfachleute erarbeitete Richtlinie abzulehnen, sollten Anstrengungen in die Minimierung des bürokratischen Aufwandes fließen.
Das EU-Parlament hat zudem Änderungen beschlossen, die als zielführend erachtet werden. Die Aktionsplattform Bodenschutz fordert die Bundesregierung auf, die EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie im Ministerrat nicht abzulehnen, sondern konstruktiv an der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhaltung, den Schutz und die Wiederherstellung von Böden in Europa weiterzuarbeiten.