Deutschland im EU-Vergleich: Arbeitskostenniveau und Branchenunterschiede
Die Arbeitskosten in Deutschland lagen 2020 durchschnittlich rund 31 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 28,00 Euro. Dieser relative Abstand zum EU-Durchschnitt blieb im Vergleich zu 2019 konstant.
Besonders im Verarbeitenden Gewerbe, das einem intensiven internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist, betrugen die Arbeitskosten in Deutschland durchschnittlich 41,60 Euro pro Stunde. In diesem Sektor belegte Deutschland im EU-Vergleich den dritten Rang, wie bereits im Vorjahr. Eine Arbeitsstunde in der deutschen Industrie war somit 46 Prozent teurer als der EU-Durchschnitt von 28,50 Euro.
Im Bereich der marktbestimmten Dienstleistungen lagen die Arbeitskosten in Deutschland bei 34,10 Euro pro Arbeitsstunde, was einem 21-prozentigen Anstieg gegenüber dem EU-Durchschnitt entspricht. Hier belegte Deutschland EU-weit den siebten Rang, nach einem neunten Rang im Jahr 2019.
Lohnnebenkosten und der Einfluss von Corona-Hilfen
Die Arbeitskosten setzen sich aus Bruttoverdiensten und Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2020 entfielen in Deutschland auf 100 Euro Bruttoverdienst in den Branchen des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zusätzlich 27 Euro Lohnnebenkosten. Dieser Wert lag unter dem EU-Durchschnitt von 32 Euro, wodurch Deutschland im EU-weiten Ranking der Lohnnebenkosten auf Rang 12 im Mittelfeld positioniert war. Die höchsten Lohnnebenkosten pro 100 Euro Lohn wurden in Schweden mit 47 Euro verzeichnet.
Die Corona-Hilfsprogramme der nationalen Regierungen beeinflussten die Lohnnebenkosten in den EU-Staaten. Neben Kurzarbeitsregelungen trugen Subventionen und Steuervergünstigungen maßgeblich zur Abfederung der Krisenfolgen für Unternehmen und Arbeitnehmer bei. Steigende staatliche Zahlungen führten zu einer anteiligen Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber. In Irland halbierten sich die Lohnnebenkosten je 100 Euro Bruttoverdienst von 18 auf 9 Euro. Für Malta wurde sogar ein negativer Wert ermittelt, da die Lohnsubventionen die Sozialbeiträge der Arbeitgeber überstiegen.
Methodische Hinweise zur Berechnung der Arbeitskosten
Die Arbeitskosten umfassen die Bruttoverdienste und die Lohnnebenkosten. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütungen für nicht gearbeitete Tage, Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste von Auszubildenden. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist hier nicht enthalten.
Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildung, sonstige Arbeitgeberaufwendungen und Steuern zulasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Die jährliche Schätzung der Arbeitskosten basiert auf der Verknüpfung bestehender Statistiken und verzichtet auf eine eigene Erhebung oder Stichprobenziehung. Grundlage der Datenberechnung ist die alle vier Jahre stattfindende Arbeitskostenerhebung. In den Zwischenjahren werden die Niveaus der Arbeitskosten, Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten je geleistete Stunde mithilfe der jährlichen Veränderungsraten der Arbeitskostenindizes fortgeschrieben.
