Allgemeines, Arbeitsbühnen, Messtechnik und Vermessung

Arbeitsplattformen mit CE-Kennzeichnung nach Baumusterprüfung

Die KTB Vertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG und uttc - Service u. Technik GmbH haben eine baumustergeprüfte Arbeitsplattform entwickelt. Diese erfüllt die hohen Sicherheitsstandards der Maschinenrichtlinie und ermöglicht sicheres Arbeiten in großen Höhen.

Sicherheitsstandards und Baumusterprüfung für Arbeitsplattformen

Die KTB Vertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG aus Wedemark hat in Zusammenarbeit mit der uttc - Service u. Technik GmbH aus Kamp-Lintfort eine baumustergeprüfte Arbeitsplattform auf den Markt gebracht.

Arbeitsplattformen sind in vielen Arbeitsbereichen im Einsatz. Auf dem europäischen Markt existiert eine große Vielfalt dieser Betriebsmittel. Allerdings erfüllen nicht alle verfügbaren Arbeitsplattformen die erforderlichen sicherheitstechnischen Standards. Die Europäische Kommission hat diese Arbeitsplattformen als Betriebsmittel eingestuft, die, abhängig von ihrer Verbindung mit einem Trägerfahrzeug, unter die Maschinenrichtlinie fallen.

Bei Arbeitshöhen über drei Metern sind spezielle Maßnahmen zum Nachweis der Sicherheit gemäß Maschinenrichtlinie erforderlich. Diese Maßnahmen umfassen eine Baumusterprüfung durch eine in Europa benannte Stelle, welche die Sicherheit bescheinigt.

Erfolgreiche Baumusterprüfung und Hubverlängerung

Die DEKRA EXAM in Bochum, eine benannte Stelle, entwickelte ein Prüfprogramm für Arbeitsplattformen. Die Arbeitsplattformen APF 1300 und APF 1600 der KTB Vertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG haben dieses Prüfprogramm erfolgreich durchlaufen und bestanden. Damit sind diese Arbeitsplattformen baumustergeprüft und können rechtlich bedenkenlos eingesetzt werden.

Zusätzlich zu diesen Arbeitsplattformen ist auch eine baumustergeprüfte Hubverlängerung erhältlich. Das Hubgerüst HG2000 der KTB kann in Verbindung mit den Arbeitsplattformen APF 1300 und APF 1600 eingesetzt werden und ermöglicht Arbeitshöhen von bis zu sechs Metern. Diese Betriebsmittel ermöglichen es, die Anforderungen der Europäischen Maschinenrichtlinie zu erfüllen.

05.01.2011

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

KTB Kommunaltechnik Vertriebs-Beteiligungs GmbH

Langer Acker 23
30900Wedemark
Deutschland

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