Kooperation für den guten Zweck: Beschlagnahmte Pinsel im Einsatz
Rund 6.700 illegal eingeführte Kosmetikpinsel werden nach ihrer Beschlagnahmung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die DKMS LIFE haben hierzu einen Verwertungsvertrag geschlossen.
Die Pinsel, die aus dem Tropenholz Ramin (Gonystylus bancanus) gefertigt sind, unterliegen dem Schutz des Internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Sie sollen künftig in Kosmetikseminaren für krebskranke Frauen der DKMS LIFE eingesetzt werden. Die Einigung zwischen dem BfN und dem beteiligten Unternehmen ermöglicht die Übergabe der eingezogenen Pinsel an die gemeinnützige Organisation, eine Tochter der "DKMS Stiftung Leben Spenden".
Die Organisation DKMS LIFE bietet krebskranken Frauen in Therapie kostenlose Kosmetikseminare an und unterstützt die Betroffenen durch umfassende Hilfe, ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude zurückzugewinnen.
Wir freuen uns sehr, das uns das BfN bei unserer Arbeit unterstützt und wir eine sinnvolle und nutzbringende Verwendung geschützter Exemplare, die einem kommerziellen Nutzen nicht mehr dienen dürfen, ermöglichen können.
Anlässlich der Vertragsunterzeichnung wies BfN-Präsidentin Professorin Beate Jessel darauf hin, auch bei Geschenken auf Artenschutzaspekte zu achten. Sie erläuterte, dass die Herkunft bei manchen Produkten, wie den beschlagnahmten Kosmetikpinseln, nicht auf den ersten Blick erkennbar sei, im Gegensatz zu lebenden Tieren. Das BfN empfiehlt, auf Produkte aus Elfenbein, Steinkorallen, nicht zertifiziertem Holz oder exotischen Fellen zu verzichten.
Hintergrund der Beschlagnahmung
Im Sommer 2009 wurden bei einer koordinierten Überprüfung des Holzhandels Kosmetikpinsel aus Ramin festgestellt. Die Herstellerfirma konnte die erforderlichen Legalitätsnachweise nicht erbringen, da die Pinsel ohne die notwendigen CITES-Genehmigungen über Japan und Kanada illegal in die EU eingeführt worden waren. Die Kosmetikpinsel, deren Verkaufswert bis zu 60 Euro betrug, wurden aus dem Handel genommen und vom BfN eingezogen. Gegen das Unternehmen wurde ein Bußgeld von 120.000 Euro verhängt.
Das beteiligte Unternehmen zeigte sich im Verfahren kooperativ und trug zur Aufklärung des Falles bei. Es setzte Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen um und erklärte, zukünftig auf die Verwendung von artengeschütztem Tropenholz zu verzichten.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht begrüßen wir diesen Schritt ausdrücklich, da er einen Beitrag zur Erhaltung wertvoller tropischer Sumpfregenwälder in Südostasien leistet, die auch Heimat von stark gefährdeten Arten wie Nasenaffen oder Orang-Utans sind.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
CITES legt seit einigen Jahren einen Schwerpunkt auf den internationalen Handel mit geschützten Holzarten. Auf Ministerebene wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs der artenschutzrechtlichen Handelsvorschriften vereinbart.
CITES ist damit derzeit weltweit eines der wenigen internationalen Übereinkommen, das effektiv eingesetzt werden kann, um den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz von nach dem Übereinkommen geschützten Arten international zu kontrollieren.
Aktuell unterliegen etwa 40 Holzarten dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, darunter Ramin. Dieses Holz, das in Malaysia und Indonesien vorkommt, besitzt eine hohe Handelsrelevanz und einen hohen Handelswert. Raminholz wird aufgrund seiner qualitativen und formstabilen Beschaffenheit unter anderem für Bilderrahmen, Fahnenstäbe, Schneeschieber, Besenstiele oder Pinsel verwendet.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den grenzüberschreitenden Transport von rund 35.000 geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Teilen und Erzeugnissen. Der Handel mit geschützten Exemplaren ist international nur mit offiziellen CITES-Genehmigungen erlaubt, die eine naturverträgliche Nutzung bestätigen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die deutsche Genehmigungsbehörde für Im- und Exporte von CITES-geschützten Arten.
Neben dem kontrollierten legalen Handel existiert auch ein umfangreicher illegaler Handel mit geschützten Arten, der oft durch hohe kriminelle Energie motiviert ist.