Naturschutz

Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel: Studie fordert Ausgleichsmaßnahmen

Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes zeigt, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Vogelpopulationen auf Feldern stark beeinträchtigt. Besonders Feldvögel leiden unter dem Mangel an Nahrung. Ausgleichsmaßnahmen sind dringend notwendig, um die Artenvielfalt zu schützen.

Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Artenvielfalt

Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft beeinträchtigt zunehmend Vogelpopulationen auf Feldern. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass insbesondere Arten wie Rebhuhn und Feldlerche durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung finden. Dies liegt daran, dass neben Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten abgetötet werden.

Zusätzlich beseitigen Herbizide Wildkräuter auf den Äckern, die Insekten als Lebensgrundlage dienen. Diese Störung der Nahrungskette wirkt sich nachhaltig auf die Artenvielfalt aus. Dabei gäbe es Möglichkeiten, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen.

Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.

Besonders betroffen sind Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf Insekten angewiesen sind. Der Einsatz von Insektenvernichtungsmitteln während der Brutzeit führt oft zum Verhungern der Jungtiere und gefährdet die Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche gelten solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel als wissenschaftlich weitgehend gesichert.

Zudem leiden alle bodenbrütenden Vogelarten darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) dichter angepflanzt werden kann. Dies reduziert den verfügbaren Raum und die Nahrung für die Aufzucht des Nachwuchses.

Für die Studie wurden Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen zur Gefährdung von Beständen von 27 Vogel- und 22 Säugetierarten ausgewertet, um die Ursachen des Artenrückgangs zu ermitteln. Da ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel mit intensiver Landwirtschaft nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig.

Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.

Langfristig muss die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Dies entspricht auch dem Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten.

Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent - und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.

Hintergrund und Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln

In Deutschland werden jährlich fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Diese Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und keine unvertretbaren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben.

Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und erarbeitet Vorschläge für ein Risikomanagement. Weitere Informationen sind in der UBA-Veröffentlichung "Protection of biodiversity of free living birds and mammals in respect of the effects of pesticides" verfügbar.

02.04.2014

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