Hintergrund und Auswirkungen invasiver Arten auf Ökosysteme
Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme gelangen vermehrt Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen. Dort können diese gebietsfremden Arten die biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen beeinträchtigen, weshalb sie als invasive Arten bezeichnet werden. Darüber hinaus können sie negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft haben.
Die Europäische Union hat eine Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) erstellt, um die negativen Einflüsse dieser Arten auf Lebensräume und heimische Spezies zu minimieren. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, für die wichtigsten Einbringungs- und Ausbreitungspfade dieser gelisteten Arten einen Aktionsplan zu entwickeln, der deren Einschleppung verhindert oder zumindest reduziert.
Maßnahmen und Zielgruppen des Aktionsplans
Der Entwurf des Aktionsplans sieht verschiedene Maßnahmen vor. Beispielsweise sollen Tierpfleger bereits während ihrer Ausbildung für das Thema invasive Arten sensibilisiert und über Präventionsmaßnahmen gegen das Entweichen invasiver Arten aus Tierparks informiert werden.
Auch Bürgerinnen und Bürger können zur Verhinderung der unbeabsichtigten Einschleppung invasiver Arten beitragen. Dies umfasst beispielsweise die Reinigung von Kleidung und Gepäck nach Auslandsreisen, insbesondere von Ausrüstungsgegenständen, die beim Tauchen oder Klettern verwendet werden. In Zusammenarbeit mit Tourismusverbänden sollen Reisende auf dieses Thema aufmerksam gemacht werden.
Angler sind ebenfalls aufgerufen, ihr Angelzubehör und Boote regelmäßig zu reinigen. Zudem soll über die korrekte Verwendung von Lebendködern aufgeklärt werden, um den Einsatz invasiver Arten als Köder zu verhindern.
Neben Privatpersonen sind auch andere Sektoren von den Maßnahmen betroffen. Das Baugewerbe sowie Betreiber von Botanischen Gärten und Baumschulen sollen durch den Aktionsplan und dessen Inhalte sensibilisiert werden.
Der Entwurf des Aktionsplans steht zum Download bereit. Die Öffentlichkeit kann bis zum 16. November 2020 schriftlich oder per E-Mail Stellungnahmen zum Entwurf abgeben.
