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Bayern weitet Corona-Soforthilfen auf größere Gartenbaubetriebe aus

Bayern hat die Corona-Soforthilfen auf landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten ausgeweitet. Davon profitieren insbesondere größere Gartenbaubetriebe, die bislang weder Bundes- noch Landesprogramme nutzen konnten und bisher durch das Förderraster gefallen waren.

Erweiterte Förderung schließt bisherige Lücke für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten

Die bayerische Staatsregierung hat die bestehende Corona-Soforthilfe auf landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten ausgeweitet. Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sollen damit Unternehmen unterstützt werden, die bislang von den bestehenden Hilfsprogrammen nicht erfasst wurden.

Nach Angaben der Ministerin können nun auch größere Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Ziel der Erweiterung ist es, eine Versorgungslücke bei den staatlichen Hilfen zu schließen.

Bislang durch bestehende Programme nicht erfasst

Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern konnten bisher weder die Soforthilfen des Bundes noch das bayerische Hilfsprogramm für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten in Anspruch nehmen. Dadurch waren zahlreiche Betriebe von den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen ausgeschlossen.

Damit können wir jetzt auch größeren Gartenbaubetrieben und landwirtschaftlichen Unternehmen, die um ihre Existenz fürchten, helfen.

Um auf diese Situation aufmerksam zu machen, hatte sich Michaela Kaniber am 1. April mit einem Brandbrief an Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt. Mit der nun beschlossenen Anpassung sieht die Ministerin diese Lücke geschlossen.

Rund 1.500 Gartenbaubetriebe betroffen

Nach Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums gibt es in Bayern rund 1.500 landwirtschaftliche Gärtnereibetriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Zu den betroffenen Unternehmen zählen unter anderem Produzenten von Zierpflanzen, die große Stückzahlen für den Handel erzeugen, sowie größere Gemüseanbaubetriebe, die den Frischmarkt oder die verarbeitende Industrie beliefern.

Für diese Betriebe eröffnet die Ausweitung der Soforthilfe nun erstmals den Zugang zu staatlicher Unterstützung im Rahmen der Corona-Maßnahmen.

Unterstützung für die gesamte Branche

Die Staatsregierung betont, dass die Hilfsprogramme bereits frühzeitig aufgelegt wurden und auf große Nachfrage gestoßen sind. Mit der erneuten Erweiterung soll sichergestellt werden, dass auch bislang nicht berücksichtigte Betriebsgrößen Unterstützung erhalten.

In der Bewältigung der Corona-Krise hat Bayern frühzeitig Hilfen aufgelegt, die hervorragend angenommen werden. Durch die erneute Ausweitung der Hilfen sorgen wir dafür, dass keiner auf der Strecke bleibt. Jeder Betrieb ist uns wichtig.

Mit der Anpassung der Förderbedingungen erhalten nun auch größere Betriebe des Gartenbaus Zugang zu den Corona-Soforthilfen des Freistaats Bayern.

03.04.2020

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