Neue Arten auf der Unionsliste: Was Gärtner wissen müssen
Die Unionsliste invasiver Arten wird voraussichtlich um zwölf weitere Arten ergänzt, darunter neun Pflanzen und drei Wirbeltiere. Gehölze sind von dieser Erweiterung derzeit nicht betroffen. Der Bundesverband der Baumschulen (BdB) hat den Prozess der Risikoanalysen in Zusammenarbeit mit der European Nurserystock Association (ENA) begleitet und kommentiert.
Die 2016 begonnenen und Anfang 2017 abgeschlossenen Risikoanalysen haben verschiedene Staudenarten identifiziert, die in Kürze in die Unionsliste aufgenommen werden könnten. Dies hätte ein Vermarktungs- und Handelsverbot für diese Arten zur Folge. Der vorliegende Entwurf sieht unter anderem die Aufnahme folgender Arten vor:
- Asclepias syriaca (Gewöhnliche Seidenpflanze)
- Gunnera tinctoria (Chilenischer Riesenrhabarber)
- Pennisetum setaceum (Afrikanisches Lampenputzgras)
Während die erste Liste von 2016 hauptsächlich aquatische Pflanzenarten umfasste, rücken nun terrestrische Arten in den Fokus. Die Aufnahme dieser Stauden könnte ein Indikator für zukünftige Erweiterungen sein. Der BdB äußert Bedenken hinsichtlich der ersten Vorschläge und Entwürfe in der EU-Datenbank. Neben bekannten Vertretern wie dem Götterbaum (Ailanthus altissima) werden auch Gattungsvorschläge eingereicht, die eine breite Gruppe von Arten umfassen.
Ein Beispiel hierfür ist die Diskussion um die Aufnahme der sogenannten Schlangenkopffische (Channa sp.). Diese Gattung umfasst 27 Arten, die hauptsächlich in Südostasien verbreitet sind. Nur wenige dieser Arten zeigen eine Tendenz zur Invasionsfähigkeit. Eine pauschale Aufnahme könnte hier zu massiven Handelsbeschränkungen führen. Der BdB lehnt daher die verallgemeinerte Aufnahme von Organismen auf Gattungsebene in die Unionsliste ab. Stattdessen sollten klare und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in die Bewertung einfließen.
Das primäre Ziel sollte die Vermeidung neuer Einschleppungen aus Drittländern in das EU-Hoheitsgebiet sein. Bereits etablierte und teilweise anerkannte Arten sollten nach Ansicht des BdB nicht auf die Unionsliste gelangen. Der BdB wird in Zusammenarbeit mit der ENA seine Position in die laufenden Diskussionen einbringen.
Hintergrund der Unionsliste
Die Europäische Union hat mit der Verordnung Nr. 1143/2014 die Schaffung einer Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung beschlossen. Die 2016 eingeführte Liste umfasste ursprünglich 37 Arten, davon 14 Pflanzen, sieben Wirbellose und 16 Wirbeltiere. Über ein Onlineportal informiert die Europäische Kommission die EU-Bürger über aktuell diskutierte Arten.
Die Liste wird kontinuierlich überprüft und jährlich erweitert. Basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen können Arten auch wieder von der Liste entfernt werden.
