Allgemeines, Naturschutz

Beim Kauf von Reben auf die Veredelungsstelle achten

Achten Sie beim Rebenkauf auf die Veredelungsstelle. Unveredelte Reben können die Wurzelreblaus fördern und den Weinbau gefährden. Eine Verordnung verbietet das Pflanzen solcher Reben, nicht aber den Verkauf.

Unterscheidung von veredelten und unveredelten Reben

Wurzelechte Reben sind an der fehlenden, gewachsten Veredelungsstelle zu erkennen. Meist ragen ein oder mehrere Triebe aus dem Topf, die als Stecklinge zum Bewurzeln in die Erde gesteckt wurden. Veredelte Weinstöcke besitzen dagegen nur einen reblausresistenten Wurzeltrieb, auf den die gewünschte Sorte aufgepfropft wurde. Wachs dient dabei dem Schutz der Veredelungsstelle vor Austrocknung.

Schwappach entdeckte entsprechende Exemplare in einem großen Würzburger Baumarkt, woraufhin die Pflanzen aus dem Verkauf genommen wurden. Er bittet Käufer, die in den vergangenen Tagen Rebstöcke erworben haben, zu überprüfen, ob diese veredelt sind.

Rechtliche Hinweise und Risiken der Reblausverordnung

Unveredelte Reben sollten dem Händler zurückgebracht werden. Dabei kann auf Paragraph 9 der Bayerischen Weinrechts-Ausführungsverordnung (BayWeinRAV) hingewiesen werden. Diese besagt, dass das Anpflanzen wurzelechter Reben in Bayern nur erlaubt ist, wenn das Pflanzgut als nicht anfällig für die Wurzelreblaus gilt. Die derzeit im Handel befindlichen wurzelechten Sorten erfüllen diese Bedingung nicht.

Das Anpflanzen dieser Reben begünstigt die Verbreitung der Reblaus. Eine direkte Bekämpfung dieses Schädlings ist nicht möglich. Vor etwa hundert Jahren führte die massenhafte Verbreitung der Wurzelreblaus bereits dazu, dass der Weinbau in Bayern nahezu zum Erliegen kam.

Seitdem wurden die bayerischen Rebflächen mit erheblichem finanziellen und personellen Einsatz von Staat und Winzern wiederaufgebaut. Daher ist die strikte Einhaltung der Auflagen der Reblausverordnung von besonderer Bedeutung.

09.05.2014

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