Naturschutz

Nationaler Vogelschutzbericht 2019: Handlungsbedarf bleibt hoch

Der nationale Vogelschutzbericht 2019 zeigt, dass trotz positiver Entwicklungen weiterhin erhebliche Anstrengungen zum Schutz der heimischen Vogelwelt notwendig sind. Besonders betroffen sind Arten der Agrarlandschaft, während Großvogelarten von gezielten Schutzbemühungen profitieren.

Ergebnisse und Herausforderungen des Vogelschutzberichts

Deutschland hat der Europäischen Kommission den Nationalen Vogelschutzbericht 2019 übermittelt. Dieser Bericht verdeutlicht, dass trotz einiger positiver Entwicklungen weiterhin erhebliche Anstrengungen zum Schutz der heimischen Vogelwelt notwendig sind.

Der Bericht basiert auf über 20.000 Einzeldaten zur Entwicklung der Vogelbestände und der Verbreitung von Brutvögeln. Bei den Brutvögeln, die in Deutschland ihre Jungen aufziehen, halten sich zunehmende und abnehmende Bestandtrends etwa die Waage. Rund ein Drittel der Arten zeigt seit über zwölf Jahren zunehmende Bestände. Dazu zählen Großvogelarten wie Seeadler, Uhu und Schwarzstorch, die von gezielten Schutzbemühungen profitieren.

Gleichzeitig sind in den letzten zwölf Jahren etwa ein Drittel der Vogelarten im Bestand zurückgegangen. Besonders betroffen sind Arten der Agrarlandschaft, darunter der Kiebitz und das Rebhuhn. Diese Entwicklung wird maßgeblich auf die Intensivierung der Landwirtschaft zurückgeführt. Ausschlaggebend sind hierbei der Verlust und die Verschlechterung von Wiesen und Weiden als Lebensräume sowie der Rückgang des Nahrungsangebots, insbesondere an Insekten.

Neben Brutvögeln wurden auch Daten zu ausgewählten durchziehenden und überwinternden Zugvögeln übermittelt. Die Rastbestände der vor allem in Russland brütenden Waldsaatgans haben in Deutschland über die letzten zwölf Jahre um 70 Prozent abgenommen. Im Gegensatz dazu haben die Rastbestände einiger Entenarten, wie der Löffelente, zugenommen, was unter anderem auf mildere Winter in Mitteleuropa zurückgeführt wird.

Der aktuelle Vogelschutzbericht zeigt zudem, dass der Anteil der Brutvögel mit abnehmenden Beständen in den letzten zwölf Jahren deutlich höher ist als im Zeitraum der letzten 36 Jahre. Dies deutet auf einen gestiegenen Druck auf die Vogelbestände hin. Obwohl im Berichtszeitraum weitere Erhaltungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt wurden, sind bislang nur für 49 Prozent der Fläche der insgesamt 742 Vogelschutzgebiete in Deutschland die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und 340 Managementpläne (Stand 2018) erstellt worden. Eine konsequente Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere in den Bundesländern, und eine stärkere Berücksichtigung ihrer Ziele in der Land- und Forstwirtschaft werden daher als wichtig erachtet.

Grundlagen und Datenerhebung

Der nationale Bericht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie liefert umfassende Informationen zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland. Er enthält Angaben zu Anzahl und Management von Vogelschutzgebieten, Bestandsgrößen und Verbreitung von Vogelarten sowie deren Bestandsentwicklung über verschiedene Zeiträume. Für besonders schutzbedürftige Arten sind zusätzliche Informationen zu Beeinträchtigungen, Gefährdungen, Erhaltungsmaßnahmen sowie Beständen und Trends in den Vogelschutzgebieten erforderlich.

Der Vogelschutzbericht wird alle sechs Jahre an die EU-Kommission übermittelt und umfasst Daten zu 251 Brutvogelarten, 68 überwinternden und 34 durchziehenden Vogelarten. Eine wesentliche Datenbasis bildet das bundesweite Vogelmonitoring, das auf den Erhebungen tausender ehrenamtlicher Helfer basiert. Dies stellt ein Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen behördlichem und ehrenamtlichem Naturschutz dar.

Zusätzlich fließen Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aus der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), Daten des Wattenmeermonitorings sowie von staatlichen Vogelschutzwarten und nicht-staatlichen Fachverbänden der Bundesländer in den Bericht ein. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA), das Planungsbüro für angewandten Naturschutz PAN und das BfN führen diese Daten bundesweit zusammen und bereiten sie auf. Nach Abstimmung mit den Ländern wird der Bericht an die Europäische Kommission übermittelt.

Aus den Vogelschutzberichten der EU-Mitgliedstaaten und den Berichten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH) erstellt die Europäische Kommission einen europaweiten Bericht über den Zustand der Natur (State of Nature Report). Dieser Bericht enthält Informationen zu Vogelarten sowie zu weiteren geschützten Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen. Der nächste europaweite Bericht wird voraussichtlich im Herbst 2020 veröffentlicht. Die vollständigen Berichtsdaten des Vogelschutzberichtes sind auf den Internetseiten des BfN verfügbar.

17.12.2019

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