Betriebliche Unfallversicherung: Digitaler Lohnnachweis wird Pflicht
06.12.2016
Wenn Unternehmen in diesen Tagen ein Schreiben ihrer Berufsgenossenschaft auf den Tisch bekommen, handelt es sich wahrscheinlich um die Zugangsdaten, die für das neue digitale Lohnnachweisverfahren der betrieblichen Unfallversicherung benötigt werden. Betriebe, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen von einem Dienstleister wie beispielsweise dem Steuerberater erledigen lassen, müssen diesem die Informationen bis spätestens zum Jahreswechsel zusenden.
Hintergrund: Mit dem Jahreswechsel wird parallel zum bisherigen Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung der digitale Lohnnachweis eingeführt. Für die Teilnahme am neuen Verfahren ist ein Stammdatenabruf von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) notwendig und auch verpflichtend durchzuführen. Den Abruf, der ab jetzt möglich ist, muss das Lohnbüro bzw. der Lohndienstleister aktiv anstoßen. Der automatisierte Abruf stellt sicher, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.