Hintergrund der Forderung nach Gleichbehandlung
Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Versicherungssteuergesetzes abgelehnt. Stattdessen fordert sie die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 4. Juli 2012.
Dieser Beschluss sah eine steuerliche Gleichbehandlung der Versicherungen gegen die vier Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen vor. Demnach sollte für diese Versicherungen der ermäßigte Steuersatz von 0,2 Promille der Versicherungssumme gelten, der bis dato in Kraft war.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) unterstützt diese Position. Der Verband weist seit Jahren auf die Wettbewerbsverzerrung hin, die sich aus der unterschiedlichen Besteuerung in Deutschland und der Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in anderen EU-Mitgliedstaaten ergibt. Diese Situation benachteiligt den deutschen Freiland- und Unterglasanbau.
Die Arbeitsgruppe begründet ihre Ablehnung mit der bisherigen Praxis der Betriebe, sich gegen Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Spätfrost, Starkregen oder Schnee zu versichern. Bis vor wenigen Jahren sei die Kombination von Versicherungen gegen diese Elementargefahren mit der Hagelversicherung und die Anwendung der steuerlichen Regeln der Hagelversicherung nicht beanstandet worden. Diese Handhabung entsprach der Vorgehensweise im benachbarten Ausland.
Der aktuelle Gesetzesentwurf würde die vor 2009 übliche steuerliche Behandlung aufheben. Dies würde den bestehenden Wettbewerbsnachteil für deutsche Betriebe weiter verstärken.