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Hautkrebs als häufigste Berufskrankheit im Bauhauptgewerbe

Weißer Hautkrebs, verursacht durch UV-Strahlung, war 2020 die häufigste Berufskrankheit im Bauhauptgewerbe. Die BG BAU verzeichnete über 2.700 neue Fälle, was fast 20 Prozent aller Meldungen ausmachte. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie Dachdecker und Zimmerer.

Hautkrebsrisiko im Baugewerbe: Zahlen und Fakten

Im Jahr 2020 war der durch natürliche UV-Strahlung verursachte weiße Hautkrebs die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen. Rund 18 Prozent aller Meldungen entfielen auf dieses Krankheitsbild.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) verzeichnete im vergangenen Jahr über 2.700 neue Fälle. Eine vorläufige Auswertung für 2020, die die BG BAU im April vorstellte, zeigt, dass fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit auf Hautkrebs zurückzuführen war. Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Für Arbeiten im Freien ist ein wirksamer Schutz vor UV-Strahlung daher von Bedeutung.

Die Statistik zeigt, dass Hautkrebserkrankungen in der gesamten Bevölkerung deutlich zunehmen. Dabei ist es einfach, sich wirksam zu schützen. Das gilt nicht nur in der Freizeit, sondern gleichermaßen für die Arbeitsplätze im Freien. Mit nur wenigen einfachen Maßnahmen ist ein sehr guter Schutz vor schädlicher UV-Strahlung möglich. Die Unternehmen und die Beschäftigten sind hier gleichermaßen gefordert, das Thema ernst zu nehmen und zu handeln.

Dies betont Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Durch den Klimawandel wird es in Mitteleuropa wärmer und trockener. Besonders in den Monaten April bis September zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr ist die Belastung durch natürliche UV-Strahlen so hoch, dass ein zusätzlicher Schutz erforderlich ist.

Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch daran ist, dass Betroffene die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: Je früher präventiv gehandelt wird, desto weniger kommt es zum Hautkrebs.

So Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU).

Das TOP-Prinzip beim UV-Schutz

Ein Instrument zur Festlegung der Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen folgt dem TOP-Prinzip, das technische und organisatorische Lösungen vor persönlichen Schutzmaßnahmen priorisiert.

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die schattige Arbeitsplätze im Freien schaffen. Wenn technische Maßnahmen nicht umsetzbar sind, kommen organisatorische Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Dazu zählt die Verlegung von Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden (nach 16:00 Uhr), wenn die UV-Belastung geringer ist.

Reichen technische oder organisatorische Maßnahmen nicht aus, sind persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten erforderlich. Dazu zählen leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung, vorzugsweise aus Baumwolle, sowie der Schutz von Kopf, Nacken, Nase und Ohren. Hautbereiche, die nicht bedeckt werden können, wie Gesicht, Nase oder Handrücken, sind mit UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Zum Schutz der Augen und der Netzhaut werden UV-Schutzbrillen empfohlen.

Unterstützung durch die BG BAU

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein Informationsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen. Zudem unterstützt sie finanziell die Beschaffung von Wetterschutzzelten, UV-Schutzkleidung oder Schutzhelmen mit Nackenschutz durch Arbeitsschutzprämien.

Beim AMD der BG BAU können Beschäftigte Beratungsgespräche zum Thema Hautkrebs in Anspruch nehmen und Hautscreenings erhalten. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind eine wichtige Begleitmaßnahme zur Vorbeugung von weißem Hautkrebs.

Die BG BAU veranstaltete am 15. April 2021 einen virtuellen UV-Schutz-Aktionstag, um Unternehmen und Versicherte über die Umsetzung von UV-Schutzmaßnahmen zu informieren.

14.04.2021

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