Die Verbände fordern Übergangsregelungen für bestehende Lagerbestände und Verpackungen
Der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), der Herstellerverband Haus & Garten (HHG) sowie der Industrieverband Garten (IVG) kritisieren die fehlenden Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo). Die neuen Vorgaben treten am 27. September 2026 in Kraft und sollen nach aktueller Ausgestaltung auch für bereits produzierte sowie im Handel befindliche Waren gelten. Nach Einschätzung der Verbände drohen dadurch erhebliche wirtschaftliche und ökologische Folgen.
Besonders betroffen ist die Garten- und Baumarktbranche, deren Sortimente sich durch lange Umschlagszeiten und zahlreiche sogenannte Langsamdreher auszeichnen. Viele dieser Produkte müssen dauerhaft verfügbar sein, um Kunden ein vollständiges Sortiment anbieten zu können. Gleichzeitig belasten die anhaltende Kaufzurückhaltung und eine bislang schwache Gartensaison die Unternehmen mit hohen Lagerbeständen.
Millionenschwere Bestände betroffen
Eine gemeinsame Mitgliederbefragung von BHB, HHG und IVG verdeutlicht das Ausmaß der Problematik. Demnach sind im Handel und in den Lagern der Unternehmen Waren im Wert eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags von den neuen Kennzeichnungsvorgaben betroffen.
Besonders kritisch ist nach Angaben der Verbände, dass rund 60 Prozent der betroffenen Produkte nicht nachträglich umetikettiert werden können. Ohne Übergangsregelung wären diese Waren künftig nicht mehr verkehrsfähig, obwohl sie technisch einwandfrei, sicher und voll funktionsfähig sind.
Hohe Kosten durch Neuetikettierung und Logistik
Zusätzliche Unsicherheit entsteht dadurch, dass die nationale Umsetzung der Richtlinie in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist. Viele Unternehmen können deshalb noch nicht abschließend bewerten, welche konkreten Anforderungen künftig gelten werden und ob einzelne Länder über die europäischen Vorgaben hinausgehende Regelungen einführen.
Selbst dort, wo Anpassungen grundsätzlich möglich sind, entstehen erhebliche Zusatzkosten. Nach Angaben der Unternehmen würden notwendige Neuetikettierungen und Umverpackungen insgesamt Kosten im achtstelligen Bereich verursachen. Hinzu kommt ein erheblicher logistischer Aufwand, da zahlreiche bereits im Handel befindliche Produkte zunächst zu den Herstellern zurückgeführt werden müssten.
Diese Rücktransporte würden nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch vermeidbare CO₂-Emissionen erzeugen. Für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau und angrenzende Marktsegmente könnten sich dadurch weitere Auswirkungen auf Lieferketten und Warenverfügbarkeit ergeben.
Verbände sehen Widerspruch zu Nachhaltigkeitszielen
Nach Angaben der Verbände müssten ohne Abverkaufsfristen hunderttausende Produkte vernichtet werden, obwohl diese weiterhin gebrauchstauglich sind. Darüber hinaus wären bereits produzierte Verpackungsmaterialien betroffen. Allein bei Verpackungen wie Folien für Erdensäcke sehen die Unternehmen Entsorgungsaufwendungen im sechsstelligen Euro-Bereich.
„Die Ziele der EmpCo-Richtlinie unterstützen wir ausdrücklich. Umso unverständlicher ist jedoch das vollständige Fehlen von Übergangsfristen. Dadurch entsteht eine Situation, in der viele einwandfreie Produkte vernichtet, Verpackungsmaterialien entsorgt und unnötige Transporte ausgelöst werden – mit erheblichen ökologischen und wirtschaftlichen Folgen“
Aus Sicht der Verbände widerspricht die aktuelle Ausgestaltung dem Anspruch einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Statt Ressourcen zu schonen, würden funktionierende Warenkreisläufe unterbrochen und zusätzliche Emissionen verursacht.
BHB, HHG und IVG fordern daher eine kurzfristige und praxistaugliche Übergangsregelung auf nationaler und europäischer Ebene. Bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie produzierte und in Verkehr gebrachte Waren sowie Verpackungen sollten weiterhin abverkauft beziehungsweise aufgebraucht werden dürfen.
„Nachhaltigkeit bedeutet, Ressourcen zu erhalten und Verschwendung zu vermeiden. Eine Regelung, die zur Vernichtung einwandfreier Produkte führt, konterkariert dieses Ziel“
Die Verbände appellieren an die politischen Entscheidungsträger, die Umsetzung der Richtlinie entsprechend anzupassen und so unnötige wirtschaftliche Belastungen sowie vermeidbare Umweltfolgen zu verhindern.