Frühe UV-Gefahr: Warum Sonnenschutz im GaLaBau schon im Frühjahr wichtig ist
Bereits im Frühjahr kann die Intensität der ultravioletten (UV) Strahlung ein Niveau erreichen, das die Haut gefährdet. Sonnenbrände sind auch im April möglich, da die Annahme, dass Sonnenschäden nur bei hohen Temperaturen auftreten, ein weit verbreiteter Irrtum ist. Nach einem sonnenarmen Winter zieht es viele ins Freie, doch die Frühlingssonne kann bereits stark genug sein, um Hautschäden zu verursachen. Rötungen und Sonnenbrände signalisieren eine zu hohe Belastung.
Eine übermäßige UV-Exposition beschleunigt die Hautalterung und erhöht langfristig das Risiko für Hautkrebs. Der UV-Index gibt die Stärke der Sonnenstrahlung an. Ab einem Wert von 3 sind Schutzmaßnahmen für die Haut erforderlich. Im April können die UV-Index-Werte oft zwischen 3 und 5 oder höher liegen.
Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien
Für Beschäftigte im Garten- und Landschaftsbau, die überwiegend im Freien arbeiten, sind Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung essenziell. Dazu gehören das Meiden direkter Sonneneinstrahlung, das Arbeiten im Schatten, das Tragen langer Kleidung und die Verwendung von Sonnencreme. Diese Empfehlungen gelten für die gesamte UV-Schutz-Saison von April bis September.
Lange Hosen, langärmelige Oberteile, eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz und eine UV-Schutzbrille decken bereits einen Großteil der Hautflächen ab. Ungeschützte Bereiche wie Nase, untere Gesichtshälfte, Handrücken sowie gegebenenfalls Hals und Ohren sollten mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Mitgliedsunternehmen bei der Anschaffung entsprechender Schutzausrüstung durch Arbeitsschutzprämien.
Organisatorische und technische Schutzlösungen
Arbeitgeber können ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten zu schützen und die Arbeit in den wärmeren Monaten zu erleichtern. Wetterschutzzelte können Arbeitsbereiche beschatten; auch diese Investitionen werden von der BG BAU finanziell gefördert.
Organisatorische Anpassungen sind ebenfalls hilfreich. Dazu zählen die Verlagerung von Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden, die Ausführung von Arbeiten in Abhängigkeit vom Sonnenstand oder die Vormontage von Elementen im Schatten.
Durch die Gefährdungsbeurteilungen können die Unternehmerinnen und Unternehmer die richtigen Schutzmaßnahmen bereits in der Planung berücksichtigen. Damit alle Beschäftigten mit dem richtigen Bewusstsein in die Sommersaison starten, unterstützt die BG BAU mit Unterweisungsangeboten und vielen weiteren Medien rund um den Hautschutz auf ihrer Website.
Die BG BAU bietet zudem Unterweisungsangebote und Informationsmaterialien zum Hautschutz an, um das Bewusstsein für den richtigen Umgang mit Sonneneinstrahlung zu schärfen.
