Auswirkungen des BGH-Urteils auf Unternehmenskredite
Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Folgen. Während die Rückforderungsansprüche von Verbrauchern 2014 oft nur wenige Hundert Euro betrugen, sind die Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen, die prozentual von der Kreditsumme abhängen, deutlich höher. Sie können nicht selten fünf- oder sogar sechsstellige Beträge pro Darlehen erreichen.
Viele Unternehmen mit regelmäßigem Kapitalbedarf haben zudem eine Vielzahl solcher Verträge abgeschlossen. Dies bedeutet, dass nun alle Gebühren, die mindestens ab 2014 gezahlt wurden, zurückverlangt werden können.
Die deutschen Banken sehen sich der größten Rückforderungswelle aller Zeiten ausgesetzt.
Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
Aufgrund der hohen Beträge werden Unternehmen ihre Ansprüche voraussichtlich geltend machen. Geschäftsführer und Vorstände sind gesetzlich verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Dies beinhaltet auch die Durchsetzung solcher Rückforderungsansprüche.
Unterlässt es die Geschäftsführung, die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren durchzusetzen, haften die Geschäftsführer dem Unternehmen hierfür mit ihrem Privatvermögen persönlich und unbeschränkt. Das kann existenzgefährdend sein.
Erwarteter Widerstand der Banken und Prozessfinanzierung
Bereits 2014 verweigerten Banken oft pauschal die Rückzahlung an Verbraucher und lenkten meist erst nach Klageerhebung ein. Angesichts der nun drohenden Milliardenbeträge wird mit maximalem Widerstand der Banken gerechnet, auch bei Instituten, für die die Rückforderungswelle nicht existenzbedrohlich ist.
Um diesem Widerstand zu begegnen, positionieren sich spezialisierte Prozessfinanzierer. Diese übernehmen das gesamte Prozessrisiko gegen eine prozentuale Erfolgsbeteiligung.
Die zum Handeln verpflichteten Geschäftsführer vermeiden eine persönliche Haftung, das Prozessfinanzierungsmodell befreit das Unternehmen von jedem Prozessrisiko und eröffnet zugleich die Chance auf Rückerstattung stattlicher Gebühren. Im Erfolgsfall partizipieren also das Unternehmen und der Prozessfinanzierer.
