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IBMA fordert verbindliche Ziele im Nationalen Aktionsplan zur Pestizidreduktion

Der Verband IBMA D/A begrüßt den Nationalen Aktionsplan zur Pestizidreduktion, fordert jedoch verbindliche Ziele und mehr Förderung biologischer Verfahren. Kritisiert werden vor allem hohe Zulassungshürden für innovative Bio-Produkte.

Verband biologischer Pflanzenschutzmittel fordert verbindliche Ziele und bessere Förderung

Der Verband der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel in Deutschland und Österreich (IBMA D/A) begrüßt den Entwurf des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden. Gleichzeitig fordert der Verband konkrete Zielvorgaben und zusätzliche Fördermaßnahmen zur stärkeren Etablierung biologischer Verfahren im Gartenbau und in der Landwirtschaft.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zu entwickeln. Seit Juni 2011 gilt zudem eine neue EU-Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Förderung biologischer Verfahren gefordert

Der vorliegende Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sieht eine stärkere Nutzung nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen vor. Dazu zählen biologische, biotechnische und mechanische Verfahren.

„Es müssen verbindliche Ziele festgelegt werden“, sagt Jürg Huber, Präsident des IBMA D/A.

Nach Ansicht des Verbandes sollte ein Monitoring eingeführt werden, das den Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel messbar macht. Zudem fordert der Verband zusätzliche Förderprogramme, um Verfahren wie den Einsatz von Nützlingen oder den Einsatz von Pheromonen zur Insektenverwirrung stärker in der Praxis zu etablieren.

Neben Forschung und Entwicklung sei insbesondere der Wissenstransfer in die Betriebe entscheidend.

„Daher ist ein Informationsprogramm notwendig, das die Etablierung biologischer Verfahren fördert und den Nutzen dieser Verfahren nicht nur im Resistenzmanagement gegenüber herkömmlichen Pflanzenschutzmitteln hervorhebt“, so Huber.

Beratung und Weiterbildung im Fokus

Der Verband hebt die Bedeutung qualifizierter Beratung bei der Umsetzung biologischer Verfahren hervor. Da biologische Pflanzenschutzmaßnahmen häufig beratungsintensiver seien, wolle IBMA D/A Fortbildungsangebote aktiv unterstützen.

„Da biologische Verfahren erfahrungsgemäß beratungsintensiver sind, stellen wir unser Know-how gerne zur Verfügung, um eine umfassende Information aller Beteiligten zu gewährleisten, zum Beispiel im Zuge sogenannter geförderter Bioakademien nach französischem Vorbild“, erklärt Huber.

Zulassungshürden bremsen Bio-Produkte

Kritisch bewertet der Verband die bestehenden Zulassungsverfahren für biologische Produkte. Viele bisher als Pflanzenstärkungsmittel geführte Präparate müssten künftig das aufwendige Pflanzenschutzmittel-Zulassungsverfahren durchlaufen.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stoßen dabei laut Verband an finanzielle Grenzen.

„Ohne gezielte Unterstützung drohen nun bereits etablierte Verfahren, wie etwa die Anwendung von natürlichen Antagonisten gegen Feuerbrand, verloren zu gehen“, warnt Huber.

Der IBMA D/A vertritt Hersteller und Anbieter biologischer Pflanzenschutzmittel sowie Nützlinge in Deutschland und Österreich. Weltweit gehören dem Dachverband nach eigenen Angaben mehr als 200 Mitglieder an.

29.11.2012

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