Naturschutz

Bioland fordert bundesweite GVO-Anbauverbote

Bioland appelliert an den Bundesrat, sich einem Gesetzesänderungsantrag der Länder anzuschließen. Ziel ist die bundesweite Umsetzung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen. Der Verband begrüßt den Vorschlag der Länder.

Hintergrund der Forderung nach GVO-Anbauverboten

Bioland appelliert an den Bundesrat, sich einem Gesetzänderungsantrag der Landesregierungen Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein anzuschließen. Ziel ist die bundesweite Umsetzung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen (Opt-out).

Der Verband begrüßt den Vorschlag der Länder. Dieser biete einen rechtssicheren Opt-out-Ansatz, der allen Landwirten die Gentechnikfreiheit sichere und Bio-Bauern die Einhaltung ihrer Richtlinien ermögliche.

Die Länder haben einen rechtssicheren Opt out-Vorschlag vorgelegt, der allen Landwirten die Gentechnikfreiheit zusichert und gewährleistet, dass Bio-Bauern ihre Richtlinien einhalten können.

Ein Opt-out auf Länderebene würde auf der vergleichsweise kleinen Fläche Deutschlands unvermeidbare Kontaminationen mit GVO verursachen. Dies würde nach Ansicht von Bioland eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers darstellen.

Forderungen zur nationalen Umsetzung und Haftung

Nach der parlamentarischen Sommerpause soll die EU-Richtlinie 2015/412, die neue Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zulässt, durch eine Überarbeitung des Deutschen Gentechnikgesetzes in nationales Recht überführt werden. Bioland fordert, dass Anbauverbote auf Bundesebene mit bundesweit flächendeckender Gültigkeit ausgesprochen werden. Dem Schutz der gentechnikfreien Produktion müsse Vorrang vor der „Koexistenz“ mit dem Gentech-Anbau eingeräumt werden.

Bestehende Anbau- und Verwendungsverbote für Gentechnik-Pflanzen ohne EU-Zulassung sollen unverändert beibehalten werden. Des Weiteren fordert Bioland die Umsetzung des Verursacherprinzips im Gentechnikrecht. Dies würde bedeuten, dass Entwickler und Nutzer gentechnisch veränderter Pflanzen für die Kosten der Kontaminationsvermeidung in der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft haften.

Revision der EU-Ökoverordnung

Bioland teilt zudem die Bedenken und Forderungen des Bundesratsausschusses zur Revision der EU-Ökoverordnung. Trotz einer Einigung im Europäischen Rat liegen keine Ergebnisse vor, die den Forderungen des Bundesrates aus dem Vorjahr ausreichend Rechnung tragen. Eine bessere Entwicklung der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft sei unter den aktuellen Vorschlägen nicht zu erwarten.

Es besteht weiterhin grundlegender Änderungsbedarf, insbesondere in Bezug auf delegierte Rechtsakte, den Abbau von Ausnahmen, den Tierschutz und die Importregeln.

08.07.2015

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