Allgemeines

Bioland fordert Pestizidabgabe und Verbote gefährlicher Agrargifte

Bioland setzt sich für eine Pestizidabgabe und das Verbot gefährlicher Agrargifte ein. Diese Maßnahmen sollen den Einsatz von Pestiziden reduzieren und die Artenvielfalt schützen. Eine Neuausrichtung der Pestizidpolitik ist dringend notwendig.

Pestizidabgabe als Instrument zur Reduzierung des Einsatzes

Pestizide können sich negativ auf die Gesundheit und die Artenvielfalt auswirken. Zudem können sie eine Abhängigkeit von chemischen Produkten in der Landwirtschaft fördern. Trotz dieser Aspekte ist der Verkauf von Pestiziden gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 46.103 Tonnen Pestizide verkauft, was einem Anstieg von 30 Prozent gegenüber dem Stand von vor zehn Jahren entspricht.

Bioland unterstützt die Empfehlung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) zur Einführung einer Pestizidabgabe. Diese Maßnahme würde die Verursacher an den sozialen und ökologischen Folgekosten des Pestizideinsatzes beteiligen. Zu diesen Kosten zählen Umweltschäden, Artenverlust, die Schließung von Brunnen und Kosten für Krankheitsbehandlungen.

Bisher spiegeln sich diese Kosten weder in den Preisen für Lebensmittel noch in den Preisen für Pestizide wider. Während Pestizidhersteller Gewinne erzielen, werden Kontrollen und Rückstandsanalysen aus Steuermitteln finanziert. Laut Gutachtern könnte eine Pestizidabgabe den Pestizideinsatz kurzfristig um 20 Prozent und langfristig um 35 Prozent reduzieren.

Die rund eine Milliarde Euro Einnahmen aus der Abgabe sollten zielgerichtet für Landbaumethoden verwendet werden, die den Einsatz nicht-chemischer Verfahren in Forschung und Anwendung fördern. Hier liegt ein riesiges Innovationspotential für die gesamte Landwirtschaft, sei es durch erweiterte Fruchtfolgen, Verfahren der mechanischen Unkrautbekämpfung oder der Anwendung biologischer Schädlingsbekämpfung.

Bioland sieht das Gutachten als wichtigen Impuls für eine Neuausrichtung der Pestizidpolitik in Deutschland und Europa. Die Einführung einer Pestizidabgabe ist dabei ein Element von mehreren notwendigen Maßnahmen.

Notwendigkeit von Verboten und angepassten Zulassungskriterien

Angesichts des steigenden Pestizideinsatzes sind Verbote bestimmter Pestizide erforderlich. Dazu gehört das Totalherbizid Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat, das auf 40 Prozent der deutschen Äcker eingesetzt wird und mit einem Rückgang der Artenvielfalt in Verbindung gebracht wird. Ein Verbot könnte dem Artenverlust und der Entwicklung resistenter Unkräuter entgegenwirken. Die Krebsforschungseinrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.

Zum Schutz von Bienen sollten Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid aus der Gruppe der Neonicotinoide dauerhaft verboten werden. Diese Stoffe sind auch als „Bienenkiller“ bekannt.

Die Zulassungskriterien für Pestizide müssen so verändert werden, dass Pestizide keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, die Artenvielfalt und die Gewässer mehr haben. Zulassungsbehörden sind nicht Dienstleister der chemischen Industrie, sondern müssen dem Gemeinwohl dienen.

Die Politik sollte den ökologischen Landbau stärker fördern, da dieser auf chemisch-synthetische Pestizide verzichtet. Der Biolandbau verursacht keine versteckten Folgekosten und trägt zu mehr Artenvielfalt, sauberem Trinkwasser und gesunden Lebensmitteln bei.

05.10.2015

Zurück