Naturschutz

Biomasse nachhaltig bewirtschaften: Ökologische Grenzen der Flächennutzung

Die steigende Nachfrage nach Biomasse für Nahrung, Energie und Baustoffe verschärft die Konkurrenz um Landflächen. Das UBA fordert daher einen Verzicht auf Anbaubiomasse in der Energieversorgung, um ökologische und soziale Probleme zu mindern und die globale Ernährungssicherung zu gewährleisten.

Herausforderungen der Landnutzung und die Position des UBA

Die Konkurrenz um Landflächen nimmt zu, maßgeblich beeinflusst durch die steigende Nachfrage nach Biomasse für Nahrungsmittel, Energie und Baustoffe. Gleichzeitig sind globale Landnutzungssysteme von erheblichen ökologischen und sozialen Problemen geprägt.

Hunger und Ernährungsunsicherheit bleiben ungelöst, während die Bodendegradation voranschreitet und Wasserressourcen knapper werden. Das Umweltbundesamt (UBA) vertritt daher die Auffassung, dass die energetische Nutzung von Anbaubiomasse, einschließlich Rohholz, nicht weiter ausgebaut werden sollte.

Die Landnutzung ist global noch weit davon entfernt, nachhaltig zu sein. Böden werden übernutzt, Natur wird zerstört und gleichzeitig hungern 1 Milliarde Menschen. Diese Missstände müssen dringend beseitigt werden.

Dies erklärte Jochen Flasbarth bei der Vorstellung des Positionspapiers „Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen“. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen des UBA sollte die Energieversorgung in Deutschland langfristig weitgehend auf Anbaubiomasse verzichten.

Verzicht auf Anbaubiomasse in der Energieversorgung

Der Verzicht auf Anbaubiomasse betrifft sowohl die Strom- und Wärmeversorgung als auch den Verkehrsbereich. Insbesondere für den Verkehrssektor sind alternative Ansätze erforderlich. Dazu gehören die Steigerung der Effizienz herkömmlicher Antriebe und die verstärkte Entwicklung synthetischer Kraftstoffe, die aus Strom von Wind- und Photovoltaikanlagen gewonnen werden.

Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission, die bereits eingeführte Quote für Biosprit aus Anbaubiomasse einzufrieren. Mittelfristig sollte die Quote auf ein Niveau gebracht werden, das ausschließlich durch unkritische Rohstoffe erreicht werden kann.

Generell empfiehlt das Umweltbundesamt, schrittweise auf Anbaubiomasse von Energiepflanzen wie Mais, Raps oder Palmöl zu verzichten.

Förderung von Alt- und Reststoffen sowie Flächennutzung

Stattdessen sollten Technologien und Konzepte gefördert werden, die Alt- und Reststoffe wie Lebensmittel- oder Holzabfälle zunächst stofflich und erst anschließend energetisch nutzen. Die begrenzte Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Flächen weltweit ist ein entscheidender Faktor für die Einschätzung des Umweltbundesamtes. Diese Flächen müssen primär der Ernährung dienen.

Selbst wenn die Produktivität in der Landwirtschaft steigt und nur ökologisch vertretbar gewirtschaftet wird, brauchen wir die global verfügbare Fläche mittelfristig zur Ernährung von mehr als 9 Milliarden Menschen. Für den Anbau von Biomasse zur energetischen Nutzung steht daher nur in geringem Umfang Land zur Verfügung.

Sollten Ackerflächen nicht für Nahrungsmittel benötigt werden, kann der Anbau von Energiepflanzen für bestimmte Zwecke sinnvoll sein, insbesondere wenn noch keine alternativen Lösungen absehbar sind. Die Möglichkeit, Flächen für andere Zwecke als den Nahrungsmittelanbau zu nutzen, hängt auch vom Umfang des Fleischkonsums ab.

Globale Ernährungssicherung und Nachhaltigkeitsstandards

Ein steigender Fleischkonsum erhöht den Flächenbedarf für Futtermittel. Eine pflanzlichere Ernährungsweise in Industrie- und Schwellenländern könnte einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der globalen Ernährung leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Maßnahmen zur Beendigung der Bodendegradation, zur Reduzierung der Nahrungsmittelverschwendung sowie zur Regulierung von Landgrabbing und Spekulation mit Agrarrohstoffen notwendig.

Insbesondere dort, wo Biomasse für Energie oder Kraftstoff produziert wird, ist die Einhaltung ökologischer und sozialer Mindeststandards unerlässlich. Eine funktionierende Zertifizierung auf Basis anspruchsvoller Kriterien ist erforderlich, um eine umweltverträgliche Produktion nachzuweisen.

26.10.2012

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