Neue Fördermittel für nachhaltige Landwirtschaft und Gartenbau
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt erneut Fördermittel für das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ bereit. Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge einreichen. Die Finanzierung erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung.
Bis Ende 2025 stehen für Maßnahmen zur Energieeffizienz und für alternative Antriebe knapp 48 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Klimaschutzstrategie des BMEL im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Ziel ist die signifikante Reduzierung energiebedingter CO₂-Emissionen in der Landwirtschaft und im Gartenbau.
Förderbereiche und Zielgruppen
Gefördert werden unter anderem:
- Alternative Antriebe für mobile Maschinen und Geräte: Dazu zählen Biokraftstoff- und Elektrotraktoren sowie elektrisch betriebene Futteranschieber, die Dieselantriebe ersetzen sollen.
- Energieeffizienzmaßnahmen: Investitionen in energieeffiziente Technologien wie automatische Reifendruckregelanlagen für Traktoren oder Energieschirme für Gewächshäuser.
- Erneuerbare Energieerzeugung: Projekte zur Erzeugung von Strom und Wärme für den betrieblichen Eigenbedarf aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik, Kleinwindräder und Wärmepumpen.
Das Programm richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die ihre Energieeffizienz steigern und ihre CO₂-Emissionen reduzieren möchten.
Mittel und Antragstellung
Das Programm wird seit mehreren Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Die aktuelle Förderrichtlinie ist bis Ende 2027 gültig. Für das Jahr 2024 sind Bundesmittel in Höhe von 24,55 Millionen Euro vorgesehen. Für 2025 sind im KTF-Wirtschaftsplanentwurf der Bundesregierung weitere 23,53 Millionen Euro eingeplant.
Interessierte Unternehmen können ihre Anträge online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Weitere Informationen und die erforderlichen Antragsunterlagen sind auf der Website der BLE verfügbar.
