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BMEL fördert klimafreundlichen Holzbau

Das BMEL unterstützt Unternehmen und Innovationscluster im klimafreundlichen Holzbau. Die Richtlinie trat am 4. März 2021 in Kraft und zielt darauf ab, Hemmnisse zu überwinden und die Digitalisierung voranzutreiben.

Unterstützung für Unternehmen und Innovationscluster im Holzbau

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Richtlinie zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz veröffentlicht. Diese trat am 4. März 2021 in Kraft. Unternehmen und Cluster-Organisationen können ab sofort Anträge auf Zuwendungen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) einreichen.

Ein Förderschwerpunkt liegt auf der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Diese sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen, Verfahren und Dienstleistungen unterstützen. Ebenso werden Beratungen gefördert, die zur unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit im Holzbau beitragen. Ziel ist es, Hemmnisse und Strukturnachteile im klimafreundlichen Holzbau zu überwinden, Material- und Energieaufwand zu optimieren sowie Umwelt- und Ökobilanzen in die Geschäftsabläufe zu integrieren.

Beispiele für förderfähige Beratungen sind die Nutzung von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz (KI) und Robotik im seriellen und modularen Bauen. Auch die Bewertung und Analyse der Rückbau- und Recyclingfähigkeit von Bauprodukten und Bauten wird unterstützt.

Ein weiterer Förderschwerpunkt richtet sich an Innovationscluster. Hierbei werden bestehende oder neu zu gründende Zusammenschlüsse unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft gefördert. Diese Cluster sollen Unternehmen der kleinstrukturierten Branche Wege überbetrieblicher Zusammenarbeit eröffnen und den Zugang zu Know-how sowie den Transfer aktueller Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung im klimafreundlichen Holzbau ermöglichen.

Dazu gehören die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten für Unternehmer, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. Auch die Konzeptentwicklung zur Kooperation zwischen Hochschulen und Clusterunternehmen sowie die Schaffung von Web-Plattformen zum Wissenstransfer aus der Holzforschung in die Unternehmen sind förderfähig. Die Förderung ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes der Bundesregierung. Sie ergänzt die bereits angelaufenen Programme der Forstwirtschaft im Bereich der Holzwirtschaft, zusammen mit der Richtlinie „Investitionsprogramm Holz“.

05.03.2021

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