Schutz vor Radon: Neue Gebiete und erhöhte Anforderungen
Die Bundesländer werden bis zum Jahresende sogenannte Radonvorsorgegebiete ausweisen. In diesen Gebieten wird verstärkt mit einer Überschreitung des gesetzlichen Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft für Radon gerechnet.
Jochen Flasbarth, Umweltstaatssekretär, und Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), informierten über die Bedeutung des Schutzes vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon. Radon gilt nach dem Rauchen als eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs.
Seit der Modernisierung des Strahlenschutzrechts im Jahr 2018 existieren bundesweit umfassende Regelungen zum Schutz vor Radon. In den ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten gelten erhöhte Anforderungen an den Radonschutz bei Neubauten sowie Messpflichten an Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschossen.
Mit der Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder können gezielt solche Regionen in den Blick genommen werden, in denen Überschreitungen des Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind und in denen ein größerer Handlungsbedarf besteht. Damit wird auch das öffentliche Bewusstsein geschärft, das für den Radonschutz mindestens so wichtig ist wie die weiteren Maßnahmen von Bund und Ländern.
Die gesundheitsschädigende Wirkung von Radon ist wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen. Trotzdem wird das von Radon ausgehende Risiko oft unterschätzt. Die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten ist damit ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein für einen besseren Schutz vor Radon: Um sich und seine Familie vor Radon zu schützen, kann jeder selbst aktiv werden – auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete. Deswegen ermutige ich alle, sich mit dem Thema Radon auseinanderzusetzen.
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das hauptsächlich durch den Zerfall natürlich vorkommender radioaktiver Stoffe im Erdboden entsteht. Von dort gelangt es in die Luft und kann eingeatmet werden. Während es sich in der Außenluft schnell verdünnt und dort in der Regel unproblematisch ist, kann es sich in Innenräumen von Gebäuden anreichern.
Eine langfristige Exposition gegenüber höheren Radonkonzentrationen erhöht das Risiko für Lungenkrebs. Die Verteilung von Radon in Deutschland variiert stark je nach regionaler Geologie. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher vor, dass die Länder bis Jahresende Radonvorsorgegebiete festlegen, in denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Überschreitung des gesetzlichen Referenzwerts besteht.
Dies bedeutet nicht, dass in jedem Gebäude innerhalb eines Radonvorsorgegebiets der Referenzwert überschritten wird. Ebenso können Überschreitungen auch außerhalb dieser Gebiete auftreten. Die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung ist in einem Radonvorsorgegebiet jedoch höher als im restlichen Bundesgebiet. Eine Überschreitung des Referenzwerts in einem spezifischen Gebäude lässt sich nur durch eine Messung feststellen. Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchzuführen.
Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz tragen durch umfassende Informationsangebote und die Umsetzung des 2019 vom BMU veröffentlichten Radonmaßnahmenplans zum Schutz vor Radon bei. Dieser Plan, der gemeinsam mit den Ländern umgesetzt wird, umfasst Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Radonschutzes in Neu- und Bestandsbauten, zur Radonforschung und zur Verbesserung der Informationsangebote.
Im Rahmen der Umsetzung des Radonmaßnahmenplans hat das BMU eine Broschüre erstellt, die wesentliche Informationen zum Radonschutz sowie Hinweise auf weiterführende Quellen enthält.
