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BMVI plant dauerhafte Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Güterkraftverkehrsgesetz

Das BMVI plant eine dauerhafte Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von den Anforderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Diese Änderung soll Rechtsklarheit schaffen und wird von Branchenverbänden wie BLU, BMR und DBV begrüßt. Eine Übergangslösung sichert die bestehende Ausnahmeregelung bis zur finalen Umsetzung.

Rechtsklarheit für lof-Fahrzeuge im Güterkraftverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine geplante Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) angekündigt, die landwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h dauerhaft von den Anforderungen des GüKG ausnehmen soll. Diese Entscheidung wird von Branchenverbänden wie dem Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) begrüßt.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, mehr Rechtsklarheit zu schaffen. Die beteiligten Verbände gehen davon aus, dass die geplante Regelung alle lof-Fahrzeuge erfasst, die landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Bedarfsgüter transportieren und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Dies würde eine signifikante Vereinfachung gegenüber den bisherigen Bestimmungen darstellen.

Bis zur finalen Umsetzung der Gesetzesänderung soll die bestehende Ausnahmeregelung, die ursprünglich bis zum 31. Mai befristet war, weiterhin Gültigkeit behalten. Die Verbände begrüßen diese Übergangslösung und haben angekündigt, sich aktiv in den bevorstehenden Gesetzgebungsprozess einzubringen, um praxisgerechte Lösungen zu gewährleisten. Bestehende gesetzliche Regelungen für Landwirtschaft und Maschinenringe sollen von der Neuerung unberührt bleiben.

16.03.2018

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