Optimale Lagerung von Brennholz im Garten- und Landschaftsbau
Mit dem Einzug des Winters steigt die Nachfrage nach Brennholz für Kaminöfen. Eine fachgerechte Lagerung ist entscheidend, um die Qualität des Holzes zu erhalten und Schimmelbildung zu vermeiden. Auch im Garten- und Landschaftsbau kann Brennholz über die feuchte Jahreszeit hinweg trocken gehalten werden, wenn bestimmte Aspekte beachtet werden.
Die richtige Größe der Holzscheite
Frisches, noch nicht vollständig getrocknetes Brennholz sollte in möglichst kleine Scheite gehackt werden. Große Stücke geben Feuchtigkeit nur unzureichend ab, was die Schimmelbildung begünstigt und das Holz unbrauchbar machen kann. Bei ofenfertigem, kammergetrocknetem Scheitholz entfällt diese Sorge, da es bereits in passender Größe geliefert wird und einen Restfeuchtigkeitsgehalt von höchstens 20 % aufweist.
Den passenden Lagerort wählen
Brennholz benötigt einen trockenen und gut belüfteten Lagerort, der idealerweise täglich Sonne abbekommt. Eine sonnenbeschienene Wiese oder die Südseite eines Gebäudes sind hierfür geeignete Standorte.
Brennholz richtig stapeln
Eine lockere Aufschüttung des Brennholzes fördert die Luftzirkulation. Auch ein ordentlicher Holzstapel bietet in der Regel ausreichend Belüftung. Die Wahl zwischen einem unsortierten Haufen und einem Stapel hängt somit von ästhetischen Präferenzen ab.
Regenschutz für den Lagerplatz
Um das Brennholz vor Feuchtigkeit zu schützen, sollte es auf einer Palette oder einer selbstgebauten Haltevorrichtung gestapelt werden. Dies verhindert den direkten Kontakt mit dem feuchten Boden und gewährleistet eine gute Belüftung von unten. Eine wasserdichte Plane, beschwert mit Steinen, kann als Abdeckung dienen. Da sich unter Planen jedoch Kondenswasser bilden kann, ist die Anfertigung eines Ziegel- oder Wellblechdaches eine Alternative.
Genehmigungen für Brennholzunterstände
Vor dem Bau eines Unterstandes für Brennholz ist zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen können je nach Bundesland variieren. Grundsätzlich ist die Lagerung von bis zu 40 Kubikmetern Brennholz im Garten jedoch erlaubt.
