Vereinfachung der Prozesse durch neue Regelungen
Etwa ein Fünftel der gesamten Bürokratiekosten entstehen hierzulande durch das Ausstellen und Aufbewahren von Rechnungen. Es handelt sich hierbei um Vorgänge, die täglich millionenfach anfallen. Die Vereinfachung der elektronischen Rechnung ist daher ein Paradebeispiel für Bürokratieabbau.
Dies erklärte Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats. Bislang stellte das Steuerrecht hohe technische Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand, was das Verfahren teuer und unattraktiv machte. Der Normenkontrollrat hatte sich bereits vor zwei Jahren beim Bundesfinanzministerium für eine Vereinfachung eingesetzt.
Für alle Rechnungen, unabhängig davon, ob sie in Papierform oder elektronisch übermittelt werden, muss die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein. Dies dient der Reduzierung von Steuerbetrug. Bisher akzeptierten die Finanzbehörden elektronische Rechnungen nur, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen waren. Diese Anforderung entfällt künftig.
Sofern Herkunft und Unversehrtheit gewährleistet sind, reicht zukünftig beispielsweise eine E-Mail mit einem PDF-Dokument aus. Die bisherige Regelung stellte für viele Unternehmen eine Hürde dar, ihre internen Prozesse auf elektronische Verfahren umzustellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Hürde abgebaut.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein Durchbruch gelungen. Die Informationstechnologie hat ein breites Spektrum von Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation hervorgebracht. Das Gesetz vollzieht diese Entwicklung jetzt nach, indem es die Vorgaben zur staatlichen Kontrolle an die geänderten Rahmenbedingungen anpasst.
Der Normenkontrollrat würdigt zudem das Engagement des Bundesministeriums der Finanzen, das sich auch auf europäischer Ebene für eine Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung eingesetzt und damit die europarechtlichen Vorgaben mitgestaltet hat.
