Wichtige Neuerungen in der Düngeverordnung
Nach jahrelangen Verhandlungen ist nun endlich der Weg frei für strengere Regeln bei der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Das ist ein wichtiger umweltpolitischer Fortschritt. Denn seit Jahren leiden Gewässer, Böden und Luft an den Folgen der dauerhaften Überdüngung. Die Novelle der Düngeverordnung sieht zwar fordernde, aber für die Landwirte machbare Regelungen vor.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks äußerte sich zur Düngeverordnung. Die Ergebnisse des aktuellen Nitratberichts verdeutlichen den Einfluss der Düngepraxis auf die Gewässerqualität. Die neue Düngeverordnung sieht eine Verlängerung der Sperrzeiten für die Düngemittelausbringung vor. Zudem werden die Abstände für die Düngung in Gewässernähe ausgeweitet. Gärreste aus Biogasanlagen sollen zukünftig in die Berechnung der Stickstoffobergrenze von 170 Kilogramm pro Hektar einbezogen werden.
Die Länder werden verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten zu erlassen. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässer durch Phosphor belastet sind.
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Detail
Auch der Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gingen intensive Verhandlungen voraus. Ein zentraler Punkt der Diskussion waren die Regelungen zu Gülle- und Dunglagerbehältern.
Damit liegt nun endlich ein Verordnungswerk vor, das von Industrie und Gewerbe dringend benötigt wird, um die bundeseinheitlichen Standards bei Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anwenden zu können. Damit wird wieder Rechts- und Planungssicherheit für die Industrie geschaffen, die zu Recht die unterschiedlichen Landesregelungen kritisiert hatte.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks betonte, dass mit der Verordnung bundeseinheitliche Standards für Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschaffen werden, was der Industrie Rechts- und Planungssicherheit biete.
