Hintergrund und Ziele der neuen Gewerbeabfallverordnung
Der Bundestag hat am 30. März 2017 die neue Gewerbeabfallverordnung beschlossen. Diese Verordnung, die auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz basiert, legt anspruchsvolle Standards für das hochwertige Recycling von Gewerbeabfällen sowie spezifischen Bau- und Abbruchabfällen fest. Im Zentrum der Neuregelung steht die Implementierung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling eine klare Priorität einräumt.
Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks erklärte dazu: "Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung dient der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft, wie wir sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Sie bringt die Ziele des Umwelt- und Ressourcenschutzes und die berechtigten Belange der betroffenen Gewerbe- und Industrieunternehmen zu einem sachgerechten Ausgleich. Die neugefasste Gewerbeabfallverordnung ist ein Meilenstein auf unserem Weg zur Schließung von Stoffkreisläufen."
Die Verordnung verpflichtet Abfallerzeuger zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Nicht vermeidbare Abfallgemische müssen künftig vorbehandelt und aufbereitet werden.
Vorbehandlungsanlagen müssen zukünftig strengere Anforderungen an die Sortierung der Abfälle erfüllen, um auch Gemische einer hochwertigen Verwertung zuführen zu können. Dies führt dazu, dass weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen. Infolgedessen stehen zukünftig mehr Wertstoffe wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle für das Recycling zur Verfügung.
Ein weiteres Ziel der Verordnung ist ein höherwertiges Recycling im Bereich der Bauabfälle, insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips. Die Verordnung wird nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich am 1. August 2017 in ihren wesentlichen Teilen in Kraft treten.
