Naturschutz

Bundeskabinett beschließt umfassendes Aktionsprogramm zum Insektenschutz

Die Bundesregierung beschließt ein umfassendes Aktionsprogramm zum Insektenschutz. Strengere Pestizidregeln, mehr Fördermittel und der Schutz wichtiger Lebensräume sollen den Rückgang der Artenvielfalt stoppen.

Maßnahmenpaket bündelt strengere Regeln, mehr Mittel und erweiterten Lebensraumschutz

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Insekten und ihrer Lebensräume verabschiedet. Das Aktionsprogramm bündelt konkrete Schritte in neun Handlungsfeldern und adressiert zentrale Ursachen des Insektenrückgangs, darunter den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und den Verlust geeigneter Lebensräume.

Zur Umsetzung stellt der Bund künftig jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit. Diese fließen sowohl in konkrete Schutzmaßnahmen als auch in Forschung und Monitoring.

Strengere Vorgaben für Pflanzenschutz

Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln. Der Einsatz von Glyphosat soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2023 beendet werden. Bereits im Vorfeld sind Einschränkungen vorgesehen, zudem soll der Einsatz weiterer Pestizide deutlich reduziert werden.

„Eine Welt ohne Insekten ist nicht lebenswert, wir Menschen sind auf die Leistungen der Insekten dringend angewiesen. Das Insektensterben ist dramatisch und es hat viele Ursachen. Aber mit den richtigen Maßnahmen in vielen Bereichen ist die Trendumkehr zu schaffen. Wir können das Insektensterben stoppen. Mit dem Aktionsprogramm liegt nun ein Maßnahmenpaket vor, das genau festlegt, was die Bundesregierung konkret unternehmen wird, um den Abwärtstrend bei den Insekten und ihrer Artenvielfalt aufzuhalten. Ich bin besonders froh, dass es uns gelungen ist, Insekten künftig auch in der Agrarlandschaft besser zu schützen: Die Bundesregierung verbietet den Glyphosateinsatz zum europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2023 und wird den Einsatz schon vorher deutlich einschränken. Mindestens genauso wichtig für die Insekten ist, dass auch der Einsatz von allen anderen Pestiziden deutlich verringert wird. Alles, was Insekten hilft, wollen wir fördern und alles, was ihnen schadet, werden wir vermeiden.“

Zusätzlich werden Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Gewässern verbindlich festgelegt. Diese betragen künftig zehn Meter, beziehungsweise fünf Meter bei dauerhaft begrünten Randstreifen.

Mehr Mittel für Maßnahmen und Forschung

Die Finanzierung des Insektenschutzes wird deutlich ausgeweitet. Vorgesehen sind jährlich:

  • 50 Millionen Euro für Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
  • 25 Millionen Euro für Projekte außerhalb landwirtschaftlicher Flächen
  • 25 Millionen Euro für Forschung und ein bundesweites Insektenmonitoring

Damit sollen sowohl praktische Maßnahmen vor Ort als auch wissenschaftliche Grundlagen zur Bewertung der Entwicklung geschaffen werden.

Schutz von Lebensräumen wird ausgeweitet

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung und Wiederherstellung von Lebensräumen. Der gesetzliche Biotopschutz wird auf artenreiches Grünland und Streuobstwiesen ausgeweitet. In vielen Schutzgebieten ist künftig der Einsatz bestimmter Herbizide und insektenschädlicher Wirkstoffe untersagt.

Darüber hinaus umfasst das Programm Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtverschmutzung sowie zur Verringerung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in sensible Ökosysteme. Auch urbane Räume werden stärker in den Fokus genommen, etwa durch die Förderung insektenfreundlicher Strukturen.

Rechtliche Umsetzung geplant

Die vorgesehenen Maßnahmen sollen durch gesetzliche Anpassungen im Natur-, Pflanzen-, Dünge- und Wasserrecht verbindlich umgesetzt werden. Ein entsprechendes Insektenschutzgesetz sowie begleitende Verordnungen sind geplant.

Das Programm setzt damit einen Rahmen für langfristige Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und stärkt zugleich die Bedeutung intakter Ökosysteme für Umwelt und Gesellschaft.

04.09.2019

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