Herausforderungen für die kommunale Finanzlage
Die Kommunen wurden in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Leistungsgesetze des Bundes zusätzlich belastet. Die Finanzkrise im Zuge der Corona-Pandemie hat die Situation der hoch verschuldeten Kommunen weiter verschärft. Die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Städte und Gemeinden ist dadurch beeinträchtigt.
Über Jahre hat der Bund durch eine Vielzahl von Leistungsgesetzen die Kommunen zusätzlich belastet. Gerade die katastrophale Finanzkrise in der Corona-Pandemie verschärft die Probleme der höchstverschuldeten Kommunen zusätzlich. Es geht jetzt um die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Städte und Gemeinden in der Krise. Wenn die Wirtschaft die Talsohle durschritten hat, braucht sie dringend die Investitionen der Kommunen. Das erwarten auch die Menschen, die den kommunalen Investitionsrückstand von 140 Milliarden Euro täglich spüren, weil zum Beispiel Schulen, Straßen, Wege und Plätze sanierungsbedürftig sind. Wir können jetzt nicht gegen die Krise ansparen.
Bürgermeister Ralph Spiegler, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, betont, dass die Wirtschaft nach der Krise auf kommunale Investitionen angewiesen ist. Der Investitionsrückstand von 140 Milliarden Euro, der sich unter anderem in sanierungsbedürftigen Schulen, Straßen und Plätzen zeigt, sei für die Bürger täglich spürbar.
Wege zu einer nachhaltigen Finanzierung und Entlastung
Spiegler fordert, zukünftig eine derart hohe Neuverschuldung der Städte und Gemeinden zu verhindern. Bund und Länder müssten eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kommunen sicherstellen. Dies soll es den Kommunen ermöglichen, sowohl pflichtige als auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen.
Zu den freiwilligen Ausgaben zählen die Förderung des Ehrenamtes, das sich in der Krise als besonders wichtig erwiesen hat, sowie die Finanzierung von Bädern, Grünanlagen, Plätzen und Spielplätzen. Eine weitere Entlastung der Kommunen, insbesondere bei den Sozialausgaben, wird als notwendig erachtet.
Gerade in Wahlkampfzeiten besteht leider die große Gefahr, dass der Konnexitätsgrundsatz ‚Wer eine Aufgabe bestellt, muss sie auch bezahlen′ gerne in Vergessenheit gerät.
Spiegler weist abschließend auf die Gefahr hin, dass der Konnexitätsgrundsatz, wonach der Besteller einer Aufgabe auch deren Kosten tragen muss, in Wahlkampfzeiten oft ignoriert wird.
