Naturschutz

Deutschland verzichtet auf Genmais-Anbau

Deutschland wird künftig keine gentechnisch veränderten Maissorten mehr kommerziell anbauen. Dies ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen Bund und Ländern, basierend auf der Opt-out-Richtlinie der EU-Kommission. Bundesminister Christian Schmidt bestätigte, dass Deutschland erfolgreich als Anbaugebiet für zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen ausgenommen wurde.

Hintergrund und Umsetzung der Opt-out-Regelung

Deutschland wird künftig keine gentechnisch veränderten Maissorten mehr kommerziell anbauen. Dies ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen Bund und Ländern, die auf die sogenannte Opt-out-Richtlinie der EU-Kommission zurückgeht. Bundesminister Christian Schmidt bestätigte, dass Deutschland damit erfolgreich als Anbaugebiet für zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen ausgenommen wurde.

Der Minister betonte die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern in dieser Frage. Er kündigte an, dass nun eine belastbare gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsse, um den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland auch für zukünftige Zulassungsverfahren zu untersagen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits im Februar vorgelegt und im Juni erweitert.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am 30. September 2015, nach Abstimmung mit den Bundesländern, die Antragsteller und Zulassungsinhaber über die EU-Kommission aufgefordert, das deutsche Hoheitsgebiet vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszunehmen. Diese Aufforderung erfolgte im Rahmen der ersten Phase der Opt-out-Richtlinie.

Die betroffenen Unternehmen haben dieser Aufforderung innerhalb der vorgegebenen 30-Tages-Frist zugestimmt. Dies bedeutet, dass die Anbauzulassungen für die sechs relevanten Maissorten das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr umfassen. Aktuell steht eine Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 an, die ebenfalls von dieser Regelung betroffen sein wird.

03.11.2015

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