Auswirkungen auf Sachkundenachweis und Berufsstände
Der Bundesrat hat am 7. Juni die Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen verabschiedet. Diese Entscheidung führt zu einer Neuregelung der Bestimmungen für die Pflanzenschutzgeräteprüfung, die teilweise Erleichterungen erfahren. Gleichzeitig werden die Anforderungen an den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis verschärft.
Die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung unterscheidet künftig zwischen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich der Beratung, und der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln. Dies hat zur Folge, dass die Abschlussprüfung zum Gärtner oder zur Gärtnerin nur noch die sogenannte Anwendersachkunde abdeckt. Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln sind zusätzliche Nachweise erforderlich.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte sich im Vorfeld intensiv dafür eingesetzt, dass der gärtnerische Berufsabschluss die notwendigen Qualifikationen für beide Sachkundebereiche – Anwendung und Abgabe – umfasst. ZVG-Generalsekretär Dr. Siegfried Scholz äußerte sich enttäuscht über die neuen Regelungen.
Mit den jetzigen Regelungen werden unverhältnismäßige Hürden aufgebaut.
Der ZVG fordert nun, machbare und unbürokratische Lösungen für die Umsetzung der neuen Vorschriften zu finden. Ein Erfolg konnte für den Berufsstand der Floristen erzielt werden: Der Berufsabschluss Florist oder Floristin wird als Nachweis für die Verkaufssachkunde Pflanzenschutz anerkannt.
Des Weiteren appelliert der ZVG an die Länder, einheitliche Standards für die zukünftig verpflichtende regelmäßige Fort- oder Weiterbildung im Pflanzenschutzbereich festzulegen.