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Bundesregierung ermöglicht paraffinischen Diesel als Reinkraftstoff

Tankstellen in Deutschland dürfen künftig paraffinische Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoff anbieten. Eine Novelle der 10. BImSchV erlaubt den Vertrieb von Kraftstoffen aus Altspeiseölen oder Erdgasbasis in 100-prozentiger Konzentration. Dies soll klimafreundliche Alternativen fördern und Fehlbetankungen durch klare Kennzeichnung vermeiden.

Neue Möglichkeiten für Tankstellen und Verbraucher

Tankstellen in Deutschland können künftig paraffinische Dieselkraftstoffe auch als Reinkraftstoff anbieten. Dies betrifft Kraftstoffe, die beispielsweise aus Altspeiseölen oder auf Erdgasbasis hergestellt werden. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen.

Bisher war die Beimischung paraffinischer Dieselkraftstoffe zu fossilem Diesel möglich. Zukünftig ist der Vertrieb in 100-prozentiger Konzentration erlaubt. Um Fehlbetankungen zu vermeiden, verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber zur einheitlichen Information der Verbraucher. Parallel zur Einführung der neuen Verordnung wird die Förderung paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge eingestellt, um klimaschädliche Anreize zu vermeiden.

Die vom Bundesumweltministerium (BMUV) vorgelegte Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 zurück.

Erweiterung für XTL-Kraftstoffe und B10-Diesel

Mit der Novellierung der 10. BImSchV können paraffinische Dieselkraftstoffe (XTL) für den Einsatz im Straßenverkehr als Reinkraftstoff in Verkehr gebracht werden. Dazu wird paraffinischer Dieselkraftstoff nach der Norm DIN EN 15940 in die 10. BImSchV aufgenommen. Die Änderung umfasst Kraftstoffe aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen (HVO = Hydrotreated Vegetable Oils). Zudem ermöglicht die Aufnahme das Angebot von paraffinischen Dieselkraftstoffen aus fossilen Ausgangsstoffen, wie dem Kraftstoff GtL (Erdgas-Basis), an Tankstellen.

Aus Gründen des Klimaschutzes will die Bundesregierung paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen künftig von der Förderung im Rahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes ausschließen. Die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und die Neufassung der 10. BImSchV sollen nahezu zeitgleich in Kraft treten. Die Novelle der 10. BImSchV bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die Novelle setzt außerdem europarechtliche Vorgaben um, darunter Teile der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Diese sieht die Einführung von B10 Diesel vor, einem konventionellen Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel beigemischt werden können.

Sicherstellung der Versorgung und Kennzeichnungspflichten

Um die Versorgung von Fahrzeugen sicherzustellen, die nicht B10- oder XTL-verträglich sind, muss Diesel B7 weiterhin an Tankstellen verfügbar bleiben. Diesel B7 wird als Bestandsschutzsorte eingeführt. Beide Kraftstoffe sollen an der Tankstelle nach einem einheitlichen europäischen System gekennzeichnet werden.

Fahrer von Dieselfahrzeugen sollten sich vor der erstmaligen Betankung mit Diesel B10 oder XTL bei ihrem Fahrzeughersteller oder -händler über die Verträglichkeit informieren. Einige Fahrzeuge sind bereits im Tankdeckel entsprechend gekennzeichnet oder die Information ist der Betriebsanleitung zu entnehmen.

Tankstellenbetreiber müssen Diesel B10 und XTL an den Zapfsäulen deutlich kennzeichnen. Dort wird künftig der Name der Dieselsorte, also „Diesel B10“, zu lesen sein. Das „B“ steht für die spezifischen Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff. Für XTL wird an Zapfsäulen „Paraffinischer Diesel“ ausgewiesen. Fahrer von Fahrzeugen ohne Nachweis der Verträglichkeit von Diesel B10 oder XTL sollten weiterhin ausschließlich die bisherige Dieselsorte „Diesel B7“ tanken.

22.11.2023

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