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Ethik-Kommission legt Leitlinien für automatisiertes Fahren vor

Die Ethik-Kommission hat weltweit erste Leitlinien für automatisiertes Fahren erarbeitet. Bundesminister Dobrindt stellte den Bericht vor, der nun im Kabinett behandelt wurde. Ein Maßnahmenplan zur Umsetzung der Ergebnisse wurde beschlossen.

Wichtige Empfehlungen für die Zukunft der Mobilität

Bundesminister Alexander Dobrindt hat den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren im Kabinett vorgestellt. Das Gremium unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme erarbeitet. Das Kabinett hat einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der Ergebnisse beschlossen.

Die Interaktion von Mensch und Maschine wirft in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf. Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung findet. Die Ethik-Kommission im BMVI hat dafür absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Diese Leitlinien setzen wir jetzt um - und bleiben damit international Vorreiter für die Mobilität 4.0.

Kernpunkte der Leitlinien

Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst 20 Thesen. Zu den Kernpunkten gehören:

  • Automatisiertes und vernetztes Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer.
  • In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität; Sachschaden ist dem Personenschaden nachgeordnet.
  • Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist eine Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder körperlicher/geistiger Konstitution unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: der Mensch oder der Computer.
  • Die Zuständigkeit für das Fahren muss dokumentiert und gespeichert werden, unter anderem zur Klärung möglicher Haftungsfragen.
  • Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über die Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können.

Die Ethik-Kommission des BMVI setzte sich aus 14 Wissenschaftlern und Experten zusammen. Diese kamen aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik, darunter Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen sowie Vertreter aus Verbraucherschutz, Verbänden und Unternehmen.

24.08.2017

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